Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keller/feuchter

Wenn es um eine Mietminderung geht, sind manche Mieter schnell bei der Sache. Beispielsweise wenn der Keller feucht ist. Nun ist es ja so: Der Keller zählt nicht zur Wohnfläche, da in ihm nicht gewohnt wird. Er zählt aber zur Nutzfläche, denn der Mieter kann darin Gegenstände abstellen bzw. lagern.

Ein Mieter in Berlin zog seinem Vermieter für den feuchten Keller 25 % von der Miete ab. 25 % deshalb, weil die Fläche des Kellers 27 % der gesamten Nutzfläche des gemieteten Hauses ausmachte. Das Landgericht Berlin sprach ihm 10 % zu, weil ein nicht nutzbarer Kellerraum niedriger zu bewerten ist, als wenn Wohnraum betroffen wäre (LG Berlin, Urteil v. 14.6.2001  67 S 475/00, GE 2001, S. 1606).
Stichwörter: kellerfeuchter

0 Kommentare zu „Keller/feuchter”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.