Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Gartenfeste

Feiern im Garten sind grundsätzlich zulässig. In den späten Abendstunden können die damit verbundenen Belästigungen die Nachbarn allerdings stark stören. Ab 22 Uhr muss der Geräuschpegel deshalb entweder gesenkt oder das Fest in die Innenräume verlegt werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (WM 96, 56) hat den Veranstalter einer Gartenparty mit einem Bußgeld belegt: Die Richter sahen es als Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz an, dass der Qualm vom Grill konzentriert in die Nachbarwohnungen drang und der Lärm bis nach 22 Uhr andauerte.

Quelle: DMB
Stichwörter: gartenfeste

0 Kommentare zu „Gartenfeste”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.