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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich streite mich gerade mit meinem ehemaligen Vermieter. Dies ist jetzt schon die zweite Nebenkostenabrechnung, die ich bestreite. Bei der ersten kam es vor Gericht zum Vergleich, es ging dabei aber auch um ausstehende Mieten, die ich nicht bezahlt hatte, da das Objekt während der Mietzeit an einen anderen Eigentümer übergegangen ist und ich mit dem alten eine entsprechende Abmachung hatte (nur leider nicht schriftlich...).

Nun aber zu meinem Problem:
In diesem Haus wohnten theoretisch 15 Personen. Im Unteregschoss befand sich ein Friseursalon. Das gesamte Gebäude verfügt über nur einen Gesamtwasserzähler. Der Vermieter zieht dem Friseurladen pauschal 25 % des Gesamtwasserverbrauchs ab. Nach seiner Rechnung würde eine einzelne Person im Schnitt 138,6 Liter Wasser pro Tag verbrauchen. Das Gebäude verfügte noch über Kachelöfen, sodass keine Warmasserkosten zustande kamen.

Eine türkische Familie lebte in einer Wohnung, diese hatte über einen längeren Zeitraum Familienangehörige beherbert, es lebten bis zu 9 Personen in der Wohnung.

Eine Nachbarin wusch und bügelte Wäsche für Fremde.

Ich finde die Wasserrechnung viel zu hoch, ich wohne nun schon seit 11 Monaten in einer neuen Wohnung. Der Wasserverbrauch hier beträgt errechnet nach einer installierten Wasseruhr 82,5 Liter pro Tag und Person, Warm- und Kaltwasser. Weiterhin war ich in besagtem Abrechnungszeitraum fünf von 7 Tagen die Woche bei meiner Freundin...

Was kann ich hier tun? Ich habe das Gefühl, dass der ehemalige Vermieter mich hier abzocken will. In dem bereits erwähnten Vergeich hat er seine Zahlen dermaßen durcheinandergeworfen, dass selbst die Richterin, mein Anwalt und ich auch nicht mehr durchgeblickt haben. Im Endeffekt haben wir keinen Vergleich geschlossen, sondern ich habe seine erste Forderung beglichen, die er vor dem ganzen hin und her gestellt hat. Das ist mir leider erst viel später aufgefallen... Einen Teil der Nebenkostenabrechnung habe ich schon bezahlt, nur eben die Wasserrechnung nicht. Ich weiß noch nicht, ob ich wegen knapp 200 Euro wieder zu einem Anwalt gehen soll, mein ehemaliger Vermieter hat es seinem schon weitergegeben... Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.

Gruß, Alex

0 Kommentare zu „Nebenkosten: Wasserverbrauch, Gebäude mit gewerbl. Nutzung”

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