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Hallo zusammen,

demnächst, genau genommen ab dem 01.03.2022, zieht bei mir in meine Wohnung meine Freundin ein. Ich hatte mich mit meinem Vermieter darauf geeinigt, dass ich einen Untermietvertrag erstelle. Das hat viele Gründe, auf die ich jetzt nicht persönlich eingehen möchte. Damit sie natürlicha auch etwas abgesichert ist, hatte ich mich für einen Untermietvertrag entschieden. Sie und ich arbeiten selber bei je einem Arbeitgeber und erzielen beide steuerlichpflichtige Einkünfte. Sie hat dann am Ende nur die gleichen Räume, die ich auch habe und teilt die gesamte Wohnung mit mir. Grundidee war es, dass sie einfach die Hälfte aller Kosten mit übernimmt. D.h. Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, Gas, anteilige Kosten fürs Internet, sowie auch Rundfunkgebühren. Alles das steht auch im Untermietvertrag mit drin. Beispiel: Ungefähre Kosten für die Warmmiete inkl. Internet und Rundfunkgebühr ca. 650 Euro. Sie zahlt exakt die Hälfte + exakt den Anteil an der Kaution.

Jetzt zu der eigentlichen Frage? Wie sieht das steuerrechtlich aus? Erziele ich schon dadurch, dass ich mehr Geld im Monat zur Verfügung habe durch die antteuiligen Kosten der Mitbewohnerin, Einnahmen? Ist es dann verpflichtend diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben? Darf sie mir das auch einfach in Bar geben oder muss sie es überweisen?


Danke vorab.



Viele Grüße
Kristof

1 Kommentar zu „Steuerpflichtig bei Untermiet-Vertrag? Ja oder Nein?”

Kasimo Profi 10.02.2022 18:09

Ein Gewinn würde sich daraus nicht ergeben, denn man kann die Ausgaben der Vermietung gegenrechnen. Allerdings besteht in so einer Konstellation laut Rechtsprechung (FG Baden-Württemberg Urteil vom 6.6.2019, 1 K 699/19) weder steuerlich noch mietrechtlich ein Mietverhältnis, da man in einer Partnerschaft keinen Gewinn erzielen möchte, sondern man möchte sich lediglich die Kosten des täglichen Lebens teilen. Deshalb muss das in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

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