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jojo2001 hat diese Frage gestellt
Wir sind am 26.03.2010 in eine neue Wohnung eingezogen(Schluesseluebergabe durch den Vermieter).Es gibt bis dato nur einen muendlichen Vertrag.Am 29.03.2010 wurde uns Heizung und Warmwasser abgestellt.Nach unserer Beschwerde am 1.4.2010 wurde uns am 2.4.2010 eine schriftliche Kuendigung in den Briefkasten gelegt,in der wir aufgefordert werden bis 15.4.2010 auszuziehen.Grund: Kein schriftlicher Mietvertrag und keine Wohnungsuebergabe.Nun meine Fragen: Ist diese Vorgangsweise gesetzlich,bzw kann ich sogar die Kosten fuer den Umzug geltend machen,denn ausziehen werden wir auf jeden Fall.Nur kann es eben auch etwas laenger(event.bis 1.5.2010) dauern.Hoffen es gibt jemand,der uns Bescheid geben kann.Danke

5 Kommentare zu „Kuedigung”

edy Experte! 03.04.2010 18:48

Hallo jojo2001,
Ihr habt einen mündlichen MV,dieser ist
genauso gültig wie ein schriftlicher.
Wenn ihr euch nichts zu schulden kommen
lassen habt,was eine fristlose Kündigung
begründet,besteht eine Kündigfrist von 3 Monaten.
entstandener Schaden siehe hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka6-1.htm

lg
edy

jojo2001 03.04.2010 20:23

Hallo edy.Danke fuer die Antwort.Du scheint's ein Experte auf diesem Gebiet zu sein.Auf dem Internetratgeber habe ich nun gelesen,es besteht ein Anspruch auf Kostenersatz,wenn ich die Kuendigung nicht widerspruchslos hinnehme.Wenn ich nun widerspreche,kann ich trotzdem ausziehen,oder muss ich den MV kuendigen und meine Frist einhalten?Dank dir schon jetzt fuer eine eventuelle Antwort
lg jojo2001

edy Experte! 03.04.2010 21:25

Hallo jojo2001,
Wenn der VM dich normal wohnen lässt,dann musst du auch die 3 Monate Frist einhalten
Nur wenn der VM dir die Heizung und WW
abstellt,dann kannst du 1.die Miete mindern(100%) und 2.hast du ein Sonderkündigungs-
recht oder kannst fristlos kündigen.
sieh mal google " Sonderkündigungs-
recht", und" fristlos kündigen" und "Mietminderung".


lg
edy

jojo2001 04.04.2010 11:39

Danke edy fuer deine tipps.Bei deinem Wissem kannst du mir sicher auch diese Frage beantworten.Ist es eine Wohnungsuebergabe,wenn der Vermieter beim Einraeumen des Umzugsguts hilft und mir danach den Wohnungsschluessel uebergibt ?Nach meinem Verstaendnis sehr wohl. In unserem Fall ist der VM auch noch die eigene Verwandtschaft?

edy Experte! 04.04.2010 15:05

Hallo jojo2001 ,
Also ich würde sagen es ist eine Woh-
nungsübergabe.
Aber m.E.muss gar keine Wohnungs-
übergabe stattfinden.
Der Vorteil ist eben nur, das beide die
Zählerstände(Heizung/Wasser usw.)kon-
trollieren und ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind (z.B.Löcher in Fliesen,
Schimmel,defekter Fussboden usw.)
um später beim Auszug Ärger zu vermeiden

lg
edy

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