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Dreosan hat diese Frage gestellt
Guten Tag!

Wir möchten zum 01.11.09 in eine DHH ziehen. Bei einer Besichtigung wurde uns das gesamte Haus gezeigt und auch gestattet Fotos zu machen.
Ein Bild habe ich vom "Stromkasten" gemacht und nun ist mir folgendes aufgefallen: Neben den üblichen Sicherungen (B16) für die "großen" Haushaltsgeräte in Küche und HWR gibt es nur zwei weitere Sicherungen (B16) für den gesamten übrigen Stromkreis im Haus. Einmal für das Erdgeschoss und einmal für die erste Etage. Diese sollen alle Steckdosen und das Licht absichern. Nach meinem Gefühl etwas zu wenig!??
Gibt es nicht eine rechtlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Sicherungen bei entsprechender Wohnungsgröße (ca 110m2) "siehe DIN 18015"... Was wenn diese nicht erfühlt ist... muss der Vermieter nachbessern? Darf ich selber neue Sicherungen einbauen und Leitungen entsprechend verlegen? Es geht nicht ums können, sondern ums dürfen!

Freundliche Grüße
Dreo

1 Kommentar zu „Stromkreise in DHH unzureichend abgesichert!?”

Berthelstal Experte! 07.10.2009 06:08

Die angeführte DIN ist Standard für die Installation neuer Anlagen. Sie ist kein Gesetz, welches verpflichtend ist.
Andernfalls müssten im Gefolge dessen alle Altbauten umgerüstet werden.
Es bleibt also in den bestehenden Gebäuden eine entsprechende Modernisierung den Eigentümer überlassen.
Sie selbst dürfen an der bestehenden Anlage aus Sicherheitsgründen keine Änderungen durchführen.
Da Küche und HWR(?) extra abgesichert sind, dürften für die anderen Räume jeweils als mögliche Belastung von 3,5 Kilowatt schon ausreichend sein.

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