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Prof.Dr.Dr. hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem:

Ich hatte an der Decke an drei Stellen Schimmelbefall, bei einer Stelle was er heftig, konnte ich aber nicht sehen, da über ein Jahr lang eine große Tasche gegen die Decke drückte. Ich wollte aber eh Umziehen, also hat mich der Schimmel nicht sonderlich interessiert. Beim Umzugstag fiel mir der fette Schimmelfleck auf, da ich nun die Tasche enfernt hab. Ich konnte aber nichts mehr unternehmen, da ich 2 Tage später die Wohnung an den Nachmieter abgeben musste. Natürlich war bei der Übergabe der Eigentümer und die Wohnungsverwaltung dabei. Jedenfalls wurde mir gesagt, dass es meine Schuld ist, wegen Lüftung usw. Mir war es egal, hab mit geringen Kosten für die Schimmelentfernug gerechnet. Heute kam aber ne Rechnung von über 800€ für die Schimmelentfernung. Der Nachmieter hat mir erzählt, dass sie (also die Schimmelfirma) die hälfte der Decke neu gestrichen hätten, obwohl der Schimmelbefall nur an 3 kleinen Stellen zustande kam. Wie sieht da die Rechtslage aus? Muss ich wirklich so viel zahlen?

lg

2 Kommentare zu „Statt Kautionrückerstattung gibt es ne saftiger Forderung”

mono Experte! 26.04.2012 07:10

Hat man Ihnen keine Kopie der zu Grunde liegenden Malerrechnung hergereicht ?! Ich kann mir nicht vorstellen, dass oberflächliche Schimmelbeseitigung und einmal Decke streichen 800,00 € kosten sollen. Allenfalls wenn hier die Decke aufgestemmt und neu verputzt wurde, könnte ein solcher Betrag zu Stande kommen. Lassen Sie sich die Rechnung zeigen ! Grds. ist der Vm dafür beweispflichtig, dass die Schimmelbildung durch vertragswidriges Verhalten entsstanden ist. Was steht im Übergabeprotokoll zur Beseitigung des Schimmels ?!

Prof.Dr.Dr. 28.04.2012 05:16

Hallo Mono,
Im Übergabeprotokoll steht:

"...min. 3 Schimmelflecken."

Außerdem wurde vor vor einigen Wochen ein Brief von der Hausverwaltung geschickt indem mir gesagt wird, dass wenn es sich herausstellt das die Schimmelbildung auf falsches Nutzerverhalten zurpckzuführen ist, ich die kosten tragen werde.

Mir wurde übrigens eine Frist bis zum 4. Mai gesetzt um die Kosten zu zahlen. Were ich aber sowieso nicht machen, bin schließlich ein armer Student. ;)

Ich habe vor folgende zu unternehmen:
1. Die Malerrechnung beantragen.
2. Beweise das es ein fehlerhaftes Nutzerverhalten zur Schimmelbildung führte.

Was soll ich deiner Meinung nach noch unternehmen?

lg

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