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Aragond hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe eine Frage zu einem bereits beendeten Mietverhältnis.
Wir sind vor 3 Jahren aus einem gemieteten Haus ausgezogen und der Vermieter hat unsere Mietkaution von über 2.000 Euro einbehalten, da wir angeblich fällige Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt haben.
Ich habe gerade Heute in der Zeitung gelesen, das man so etwas auch Rückwirkend noch wieder verlangen kann wenn im Mietvertrag sogenannte pauschale Schönheitsreparaturen stehen.
Meine Frage wäre jetzt ob ich eine Chance habe das Geld noch wieder zu bekommen und welchen Weg ich dazu dann einschlagen sollte.

Gruß
und Danle

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen / Mietkaution”

Blackcat100 16.07.2009 16:35

Am besten zum Ánwalt gehen die sagen dir dann genau inwie weit eine einforderung lohnt. Wenn du ihn selbst anschreibst lacht er nur darüber da mußt du schon die § wissen und eine beratung kostet nichts
Gruß Blackcat100

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