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hehel hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe einen Laminat- oder Parkettboden (werde aus der wikipedia Beschreibung zu den Böden nicht ganz schlau) und dort in Folge von den Rollen meines Stuhls (leichte) Schäden. Ich wohne jetzt 2 Jahre in diesem Zimmer (WG).

Ich habe den Stuhl eben ganz normal benutzt, nicht übermäßig rumgerollt etc. Als die Schäden dann auf einmal so groß waren hab ich mir vor 6 Monaten so eine durchsichtige Kunststoffmatte gekauft um das ganze nicht zu verschlimmern. (kann man auf den Bildern erkennen, halte ich zur Seite während dem fotografieren)

Schäden gemeinsam auf einem Bild:

http://www.abload.de/img/img_2372phve.jpg

Und hier beide Stellen jeweils einzeln fotografiert:

http://www.abload.de/img/img_2373tikv.jpg
http://www.abload.de/img/img_2374ph1y.jpg

Jedenfalls habe ich meinen Mietvertrag zum 1.7 gekündigt und ziehe dann aus. Jetzt frage ich mich ob es da Probleme mit der Rückgabe der Kaution geben kann/wird.

Beim durchgucken von meinem Mietvertrag sind mir (nur) folgende Passagen aufgefallen die dazu passen könnten:
[SPOILER]
Die Mieter verpflichten sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Die Mieter haben ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichend Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen.[/SPOILER]
[SPOILER]Die Mieter haften für Schden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Die Mieter haften auch für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.[/SPOILER]
[SPOILER]Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Dübeleinsätze zu beseitigen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen. Beschädigungen der Wände sind fachgerecht zu beseitigen. Beschätigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.[/SPOILER]

Dem Vermieter hab ich bischer nix gemeldet, hab mir da nicht so die Gedanken drum gemacht. Jetzt hab ich aber Bammel bekommen wegen der Kaution und weil ja der Umzug ansteht.:m)

Ich hab das ganze meinem Vater gezeigt und er meinte das sollte keine Probleme geben da ich den Boden ganz normal benutzt habe, und die Schäden durch die mangelnde Qualität des Bodens kommen, und nicht durch Fehlbehandlung meinerseits.

Aber das ist eben nur die Meinung meines Vaters, muss ja nicht stimmen, deshalb hoffe ich das hier User sind die schon ähnliches erlebt haben.

Ich danke schonmal!

Grüße

2 Kommentare zu „Schäden am Laminat/Parkett durch Bürostuhlrollen - Probleme mit Kaution? ”

Berthelstal Experte! 06.06.2011 05:42

"Jetzt frage ich mich ob es da Probleme mit der Rückgabe der Kaution geben kann/wird.

Was glauben Sie wohl, wer das hier hellsehen kann? Genaue Auskunft erhalten Sie nur vom Vermieter.

Den Bildern nach zu urteilen, denke ich eher an mangelnde Qualität des Belages.
Es sieht wie ein Absplittern des Oberflächenbelages aus.
Alles andere: siehe oben!

Bladder Experte! 06.06.2011 09:54

Einen Fehler haben Sie schon gemacht - Sie haben den Schaden nicht sofort dem Vermieter gemeldet. Für eine Verschlimmerung des Schadens haften Sie mit Sicherheit.

Ich tendiere auch zu der Aussage, dass es sich um normale Abnutzung handelt. Zumal ja gerade Laminatböden, wenn sie richtig verlegt sind, mit Stuhlrollen überhaupt keine Probleme haben.

Der Vermieter muss zwar beweisen, dass es sich um einen durch den Mieter verursachten Schaden handelt. Aber genau da werden sich die Geister scheiden.

Es gäbe nur noch eine Möglichkeit um aus der Sache relativ leicht herauszukommen - diesen Schaden der vorhandenen Privathaftpflicht zu melden.

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