Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
mieter27 hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem: Im letzten Jahr wurde in meiner Wohnung der Wasserzähler ausgetauscht. Vor wenigen Tagen informierte mich mein Vermieter, dass aufgrund der Umstellung auf Funkwasserzähler, die Zähler in wenigen Tagen erneut ausgewechselt werden. Kann ich dies verweigern? Die alten Zähler sind noch nicht einmal ein Jahr alt. Mich stört natürlich nicht der neue Zähler, sondern vielmehr, dass ich erst letztes Jahr die neue Wasseruhr bezahlen musste, und den jetzt anstehenden Austausch wird der Vermieter wahrscheinlich wieder auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Ist dies zulässig? Oder fällt in diesem Fall der Austausch der Zähler unter Modernisieurng und darf nicht auf den Mieter umgelegt werden, weil aus funktionstechnischer Sicht ist ein Austausch nach weniger als einem Jahr nicht gerechtfertigt. Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

1 Kommentar zu „Kann ich Austsusch des Wasserzählers verweigern”

AMAyer Experte! 07.05.2009 14:57

Teilen Sie dem VM kurz und bündig mit, dass in Ihrer Whg nichts ausgetauscht wird.

Warum mußten Sie denn den Wasserzähler vom letzten Jahr selber zahlen? Das ist nicht richtig, der VM kann max. die Leasinggebühr für diese Dinger auf die Mieter umlegen! Mehr nicht!

AM

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.