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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
hab folgendes Problem:

Nach dem Tod meiner Großmutter (ich bin der einzige Erbe) im November 2002 konnte ich aus beruflichen Gründen die Wohnung leider erst zum 30.06.2003 kündigen. Nun, im September 2004, kam die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2003 bis 30.06.2003 mit der"Bitte", 200 Euro nachzuzahlen, obwohl in diesem Zeitraum kein Verbrauch an Wasser- bzw. Heizungskosten bestand.
Ist dies rechtens, zumal seit der Kündigung am 30.06.03 schon über ein Jahr vergangen ist?
Stichwörter: mieters + nebenkostenabrechnung + tod

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung nach Tod des Mieters”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

wenn der Abrechnungszeitraum länger als 12 Monate zurück liegt, so wie in Ihrem Fall, brauchen Sie die Nachzahlung nicht zu leisten. (ausschlussfrist).

mfg

O.C

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