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Blue24 hat diese Frage gestellt
Halli Hallo,

wir haben bei Einzug leider nicht so genau auf alles geachtet wie es hätte sein sollen. Nun ziehen wir nach 2,5 Jahren aus und sollen laut Wohnungsgesellschaft fast alles erneuern, weil es nicht mehr "zumutbar" gewesen sei bei Vorabnahme (haben leider 2 kleine Kinder und haben nicht so genau hingesehen was alles angekreutzt war und haben unterschrieben) nun sollen wir alle Heizkörper neu lakieren (weil oben minimal etwas abgeplatzt ist, wir wissen aber wie gesagt nicht obs das nicht schon war uns ist es nie aufgefallen) alle Türen,Rahmen und Leisten abschleifen und in einem neutralen Ton neu lakieren (weil in 2 Rahmen abplatzungen sind und kerben, ebenfalls keine Ahnung ob das schon war) und sollen den Schimmel den wir haben auf unsere Kosten entfernen (haben den gemeldet und sollten ein Gerät zur Überprüfung bekommen, auf das warten wir heute noch) und die Vormieter haben die Halterung der Gardinstange ins den Fensterrahmen geschraubt (uns wurde bei Einzug nichts diesbezüglich gesagt von der Gesellschaft) und das sollen wir nun erneuern bzw dafür sorgen das die Halterung raus gemacht wird und die Löcher so dicht gemacht werden das sie auch nicht mehr sichtbar sind.

Nun ist meine Frage ist das rechtens? Muß ich diese ganzen Mängel auf meine Kosten beheben? Uns wurde gesagt sollte bis Auszug nicht alles erledigt sein, werden Firmen beauftragt die dieses übernehmen und wir bekämen dann die Rechnungen dafür.

LG

2 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen”

Berthelstal Experte! 23.03.2010 20:44

Eine schlüssige Antwort können Sie hier leider nicht erwarten, da der Zustand der Wohnung nicht neutral beurteilt werden kann. Aber was Sie hier schilderten ist schon im Rahmen der allgemeinen Pflicht.
Wenn da was vom Vormieter war, müßten Sie das auch beweisen. Aber geht wohl nicht. Also mein Rat : bringen Sie das so in Ordnung, als das bemängelt wurde.

Errick aktiver Benutzer 25.03.2010 08:56

Unter folgendem Link findet ihr einiges zur Renovierung. Vielleicht hilft es weiter. Sonst kann wohl nur ein Anwalt helfen.

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Renovierung-Schoenheitsreparaturen.htm

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