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LaRagazza hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
mein Freund und ich haben folgendes Problem. Wir hatten Silvester 2015 eine Wohnung besichtigt. Die Wohnung an sich schien uns einen ordentlichen Eindruck zu machen und wir entschieden uns für die Wohnung. In der Anzeige und auch bei der Besichtigung hatten wir die Vermieterin gefragt, ob die Heizungen wirklich über Öl laufen, was Sie bejahte. Somit unterschrieben wir dann Mitte Januar den Vertrag. Einzug wäre der 1 April. Als wir die Schlüssel bekamen, sind wir nochmal alleine in der Wohnung gewesen und da fielen uns diverse Mängel auf (Risse in den Wänden,Oberfläche der Fußleiste aufgesprungen,Tapeten stellenweise abgerissen,Waschbecken verstopft,leichter Schimmel in den Fugen etc.)
Da es kein Übergabeprotokoll gab, und die Schäden erst beim zweiten Blick sichtbar wurden, waren wir mit der Situation etwas überfordert. Das Schlimmste bei der ganzen Sache ist, dass die Heizungen im Badezimmer sowie in der Toilette (sind zwei getrennte Räume) über Strom laufen, wovon man uns bei der Besichtigung und bei dem Mietvertrag nichts gesagt hatte. Der Mietvertrag, den wir unterschrieben haben ist eine Art „Mustervertrag“ den man im Schreibwarengeschäft kaufen kann (da wurde auch kein Vermerk gemacht über die Heizung) Wie dem auch sei, hatten wir trotzdem diese "Schönheitsreparaturen" versucht zu reparieren und sie nicht darauf angesprochen. Als wir an einem Wochenende wieder in der Wohnung waren, um weiter zu renovieren, kam die Vermieterin mit einem Schreiben von der RWE (örtlicher Grundversorger). Wir müssten den Strom anmelden,da sie den sonst abschalten würden. Zu dem Zeitpunkt waren wir höhstens 3 Mal in der Wohnung. Im nachhinein ist uns bewusst geworden dass diese Wohnung doch nicht das richtige ist, da wir Sie in einem unrenovierten Zustand bekommen haben und uns nach all den Tatsachen etwas reingelegt fühlen. Also gingen wir am 21.02.16 zu der Vermieterin hin und wollten die ganze Sache beenden, möglichst auf Einigung eines Mietaufhebungsvertrag. Wir schilderten Ihr die ganze Situation, zählten Ihr die Mängel auf und sprachen Sie unter anderem auf die Heizung und dem Energieausweis an (hatten wir bei der Besichtigung, sowie bei dem Mietvertrag nicht zu Gesicht bekommen). Sie ging auf die Punkte überhaupt nicht drauf ein, sagte die Schönheitsreparaturen könnte man ja noch beheben und den Ausweis hätte sie ja da,wir hätten nur danach fragen müssen (auch an dem Tag hatten wir den nicht gesehen). Sie wollte sich das jetzt nochmal überlegen, da Sie uns ja momentan „kostenlos“ dort wohnen lässt.
Meine Frage an dieser Stelle ist: besteht die Möglichkeit überhaupt aus der Situation rauszukommen? Da Sie meines wissens nach, nicht Ihrer Aufklärungspflicht nachgegangen ist (Heizung) und man es bei der Besichtigung auch nicht direkt sehen konnte. Oder müssen wir wirklich die 3 Kündigungsfristen abwarten und Miete + Kaution bezahlen? Weil ich es nicht einsehe, für so einen Zustand überhaupt etwas zu zahlen.

Danke Vorab für die Antwort

6 Kommentare zu „fristlose Kündigung bei verschwiegenen Tatsachen?”

forsetis Experte! 22.02.2016 19:09

Das ist ganz schnell beantwortet: Gemietet wie besichtigt. Wenn man aber bei der Besichtigung die ach so coole Sonnenbrille nicht abgesetzt hat, sind einige kleine Mängel erst später aufgefallen.
Und es ist durchaus üblich, dass in Bad und Toilette Elektroheizungen für Wärme sorgen, so lange in den anderen großen Räumen eine Zentralheizung arbeitet.
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, d.h. 31.05.2016 und auch die Kaution muss bezahlt werden, wobei der Gesetzgeber nicht die volle Summe verlangt. Es können 3 gleiche Teile sein.

LaRagazza 23.02.2016 08:12

Sorry aber ich weiß nicht in welcher Stadt du wohnst, dass sowas üblich ist. Sie hat uns nicht darauf aufmerksam gemacht und so konnte man das auch nicht sehen,da es normale Heizkörper sind, Dadurch dass Sie uns den Energieausweis nicht gezeigt hat, will Sie das auch offensichtlich verheimlichen. Somit hat Sie sich doch strafbar gemacht und kann auch dafür angezeigt werden.

forsetis Experte! 23.02.2016 10:43

Seit wann sieht eine Elektroheizung so aus wie ein normaler Heizkörper? Welches Märchen willst du uns da auftischen? Und warum zeigt ihr die Vermieterin nicht an, weil sie den Energieausweis nicht gezeigt hat? Wenn mich jemand reingelegt hat, kenne ich kein Pardon.

LaRagazza 23.02.2016 11:38

Doch die beiden Heizkörper sehen normal aus, gerade deswegen fühlen wir uns "verarscht". Bei der Besichtigung ist uns das allen 4 nicht aufgefallen. Meine Frage wäre jetzt, ob man den Mietvertrag, auf Grund der Tatsache dass Sie uns den Ausweis nicht gezeigt hat, die Mängel verschwiegen hat , Heizung etc, fristlos kündigen kann?

forsetis Experte! 23.02.2016 15:58

Wie oft soll ich das denn noch schreiben. Der nicht vorgelegte Energieausweis und die Elektroheizkörper in Bad und Toilette berechtigen nicht zu einer fristlosen Kündigung. Da du ja selbst schon recherchiert hast, dann such mal nach Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung durch den Mieter genügen. Du wirst keine finden, die mit diesen Gründen gleichzusetzen wären.

Wenn ihr euch verarscht vorkommt ist das ganz allein euer Problem.

LaRagazza 23.02.2016 16:29

Ist jetzt kein Grund unfreundlich zu werden.
Ich merk schon, Hilfsbereitschaft ist hier nicht gerne gesehen.

Trotzdem danke

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