hat diese Frage gestellt
Susanne
Gar nichts, weil nach BGB auch Schönheitsreparaturen Aufgabe des VM ist, diese kann aber per wirksamer Klausel auf den Mieter abgewälzt werden-ohne wirksame Klausel, keine Renovierung.
Das Abwohnen der Möbel ist normal und in der Miete enthalten.