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dms19 hat diese Frage gestellt
in unserem Mietvertrag steht das "alle übrigen Räume" im regelfall alle 7 jahre rennoviert werden müssen. schon gecheckt - keine starre frist muss also passieren.. nur das wir von 09.2001 bis zum 31.08.06 einen befristeten Mietvertrag hatten. ab 01.09.06 haben wir einen "normalen" mietvertrag.. sind die fristen dann ab dem einzug zu rechnen, oder ab mietvertragsbeginn also 2006 ???? brauche schnell hilfe!!! danke
Stichwörter: rennovierung + fristen

1 Kommentar zu „Rennovierung Keller”

dms19 27.11.2008 12:49

anmerkung... es steht drin, dass die fristen ab beginn des mietverhältnisses gelten.. welches ist denn dann gemeint?

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