Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kann auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen die Anfechtung der Erklärung beim Abschluß des Mietvertrags rechtfertigen?


Ja, aber nur dann, wenn die Erklärung wesentlich andere als die mit ihr bezweckten Rechtsfolgen nach sich zieht.

0 Kommentare zu „Rechtfertigt Irrtum über Rechtsfolgen Mietvertragsanfechtung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.