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engelhafte1 aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Hallo,wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus.Über uns Wohnt eine Männer WG die unter anderem aus dem Sohn des Vermieters besteht.Nun ist dort oben wenigstens 1x die Woche Party.Am Dienstag war es mal wieder soweit,Sohn hatte geburtstag und machte dick fete,als ich mich gegen 2:30 Uhr beschwerte wurde zum Dank die Anlage richtig aufgedreht das ich sogar die Polizei holen musste.Die kam sehr schnell incl.dem Vermieter die dann für Ruhe sorgten.Nun meine Frage hab ich nun das Recht trotzdem die Miete zu mindern auch bezogen auf die Häufigkeit der Feten oder sollte man das lassen?? Wer kann mir Rat geben?

2 Kommentare zu „Mietminderung”

Bladder Experte! 15.09.2011 19:23

In solchen Fällen kann man über ein "Lärmprotokoll" etwas erreichen.
Man zeichnet z.B. über den Zeitraum von 14 Tagen genau die Lärmursache auf. Möglichst noch mit der Nennung von Zeugen.
Dieses Lärmprotokoll legt man dem Vermieter vor, mit dem Hinweis auf eine Mietminderung, wenn der Mangel nicht unverzüglich abgestellt wird.
Die Höhe der Mietminderung ist von der Beeinträchtigung des Wohnwertes abhängig. Das bedeutet, dass es keine festen Prozentzahlen gibt und jeder Fall anders zu beurteilen ist.
Hilfe kann man im Internet unter "Mietminderungstabellen" finden.

engelhafte1 aktiver Benutzer 17.09.2011 15:36

Danke für den Hinweis.Mit Zeugen wird etwas schwierig denn die Nachbarn hier im Haus haben mir den Rat gegeben mich schnell daran zu gewöhnen.Sie hätten es auch,währe völlig Normal hier...

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