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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Frau bekommt Leistungen nach SGB II, und hat einen Schwerbehindertenausweis. Ich bekomme Geld nach SGB XII, bin Rollifahrer mit Pflegestufe.

Seit Oktober bewohnen wir eine ebenerdige Wohnung, nach der wir über ein Jahr lang gesucht haben.

Mit dem Vermieter hatten wir schriftlich vereinbart, daß wir das Bad behindertengerecht umbauen lassen dürfen. Die Pflegeversicherung will sich mit max. 2500 € beteiligen.

Außerdem ist schriftlich vereinbart, daß wir im Hof ein Gerätehaus bis 10 qm errichten lassen dürfen.

Wenige Wochen nach unserem Einzug verbat uns der Vermieter, ein Mann von 83 Jahren, beides. Er sprach uns durch seinen Anwalt die fristlose Kündigung aus. Begründung: ich hätte ihn bedroht.

Seitdem kann ich mich nicht allein duschen. Meine Frau muß mich waschen. Wir suchen intensiv nach einer anderen Wohnung, finden aber keine.

Entweder sind die angebotenen Wohnungen nur über Treppen erreichbar, oder der potentielle Vermieter hat Vorbehalte gegen Behinderte, die noch nicht einmal notdürftig kaschiert werden.

Bei der Verhandlung in der letzten Woche, bei der ich auf Anraten unseres Anwaltes kein Wort gesagt habe, waren die drei aufgerufenen Zeugen offenbar nicht so wertvoll für den Vermieter, wie er vermutet hatte. Auch hier kam zutage, was eine ehemalige Mitmieterin, und ein Mitmieter-Paar tatsächlich über uns denken.

Unser Anwalt ist offenbar der Meinung, daß wir den Prozeß verlieren, und es zu einer Zwangsräumung kommen kann.

Kann uns bitte jemand Tips geben, wie wir uns verhalten sollen? Der Prozeß, den wir ja nicht wollten, scheint verpfuscht zu sein. Der gegnerische Anwalt hat uns mit einer Brechstangen-Rhetorik dermaßen mit Dreck beworfen, daß dies wohl den Richter beeindruckt hat.

Unser Anwalt hat sich vornehm zurückgehalten, und ist auf die einzelnen Anschuldigungen nicht näher eingegangen. Wir wurden zu den einzelnen Punkten nicht gehört, sondern es wird offenbar nur auf den Schriftverkehr zurückgegriffen. Schöner Mist...

Hat jemand ein paar gute Ideen, für den Fall, daß das AG Linz/Rhein in den nächsten Tagen uns zur Räumung der Wohnung verdonnert?

Wird sind dem Vermieter keinen Cent schuldig geblieben. Ich habe jetzt schon den zweiten heftigen Schub (MS) wegen dieser Sache. Es ist seit Monaten keine Aussicht auf eine passende Wohnung.

Es wäre sehr nett, wenn Ihr uns helfen könntet...

Ciao, Fritz
Stichwörter: behinderung + räumungsklage

5 Kommentare zu „Räumungsklage und Behinderung”

Susanne Experte!

Schade, Fritz,
aber Du glaubst doch nicht wirklich, dass ein Laienforum Dir hilfreicher sein wird als ein Anwalt.
Ich würde mir auf alle Fälle einen anderen Anwalt suchen!
Inwiefern der Vorwurf der Bedrohung den Tatsachen entspricht hast Du ja auch in Deinem Posting in keinster Weise entkräftet. Wenn das stimmt, dann darf der Vermieter Dir kündigen und hat damit auch Anrecht auf Räumung.
Es sollte schon wundern, dass Dein RA Dir Redeverbot erteilt hat- vielleicht hat er Angst, dass Du ausflippst ?

Fritz1

Hallo Susanne,
mir ist schon klar, daß unser Anwalt nicht viel taugt. Aber es ging
um den eventuellen Ablauf, bzw. einen "Plan B" für uns...

Nein, ich habe meinen Vermieter nie bedroht. Stelle mir das
lustig vor, jemanden aus dem Rollstuhl zu bedrohen. Setz' Dich 'mal
in so ein Ding rein. Wenn Du Glück hast, wirst Du wie ein normaler
Mensch behandelt.

Aber den Behinderten zu geben, ist ganz sicher nicht meine Lieb-
lingsrolle. Schließlich ging es ja auch 46 Jahre ohne... <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

&gt;Es sollte schon wundern, dass Dein RA Dir Redeverbot erteilt hat-
&gt;vielleicht hat er Angst, dass Du ausflippst ?

Vielen Dank für Deine einfühlsamen Worte... <!-- s :) --><!-- s :) -->

Ciao, Fritz

Susanne Experte!

Hallo Fritz,

ich hatte in diversen Lebensabschnitten sehr viel Kontakt zu Behinderten. Gerade von Rollifahrern kenne ich eine recht fordernde Haltung gegenüber Nichtbehinderten, fast schon frech. Wobei ich allerdings zugeben muss, dass es sich hier um Behinderte handelte, die schon immer im Rollstuhl saßen.
Die hätten einem 83 jährigen Vermieter schon schneller vors Schienbein gefahren, als der Gucken könnte. Warum sollte man hier also eine Beleidigung von vornherein ausschließen.
Gleichzeitig will man als &quot;normal&quot; behandelt werden Wenn Du Glück hast, wirst Du wie ein normaler
Mensch behandelt.[/quote:4aac6] soll aber völlig ausschließen, dass eine Beleidigung des Vm möglich wäre.

Alles andere hast Du nicht ausführlich erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, welchen Vorteil es haben sollte, wenn Du zu den Anschuldigungen schweigst. Die Frage hätte auch ein &quot;normaler&quot; Mensch seinem Anwalt gestellt.

Aber den Behinderten zu geben, ist ganz sicher nicht meine Lieb-
lingsrolle.[/quote:4aac6]
War das die Anforderung des Rechtsanwaltes?

Fritz1

Was möchtst Du? Möchtest Du mir helfen, oder möchtest Du
nur etwas behindertenfeindlichen Müll absondern?

Wenn Du Vorurteile hast, so ist das Dein ureigenstes Problem.

Ich habe persönlich den Eindruck, daß Du vom Thema nicht
allzu viel Ahnung hast.

Einzelheiten werde ich ganz bestimmt nicht über meinen
&quot;Fall&quot; schreiben. Denn ich werde das Gefühl nicht los, daß
sich Leute wie Du evtl. an der Frontberichterstattung er-
götzen.

Es ist schade, daß der/die Forenbetreiber eine derartig
gefärbte Schreiberei, wie Du sie pflegst, gestatten...

Fritz

Susanne Experte!

Angriff ist wohl die beste Verteidigung?
An den Vorwürfen des Vermieters scheint wohl mehr dran zu sein, als Du zugeben kannst. Das musst Du auch hier im Forum nicht tun, weil Dich Dein Anwalt ja schon zum Schweigen verurteilt hat.

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