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Susanne
Für die Zeit ohne Heizung im Winter kann die Miete 100% reduziert werden.
Wenn es sich um eine Modernisierung handelt, können 11 % der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. die Instandhaltungskosten sind aber hier abzuziehen.
Hat er einfach nur eine alte Gasheizung gegen eine Neue ausgetauscht, oder eine alte Ölheizung gegen eine Neue ist das eine einfache Instandhaltung, mit der der Mieter nichts zu tun hat.
Instandhaltungskosten sind immer Vermietersache.