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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir wohnen als 4er WG im Erdgeschoß eines 3-Familien-Hauses, in dem die 2 oberen Wohnungen leerstehen.

Im Keller befindet sich eine Zentralheizung. Der Vermieter hat alle Heizungsrohre, die nicht zu unserer Wohnung gehören durchtrennt[/b:29900], d.h. es wird nur unsere Wohnung mit Wärme/Warmwasser beliefert.

Die Heizung ist eine 2-stufige athmospherische Gasheizung mit 78kWh Anschlußleistung. Sie läuft nur auf der 1. Stufe, d.h. ca. 55kWh. Eine Drosselung ist nicht möglich.

Dies ist jedoch für unsere 106qm-Wohnung viel zu viel. Pro Jahr verbrauchen wir ca. 4500cbm Gas für Heizung und Warmwasser, was 46000kWh entspricht. Der Gasverbrauch liegt mit 42cbm pro qm Wohnfläche weit über dem Heizspiegel von 17cbm.

Die Kosten belaufen sich auf 2400EUR pro Jahr.

Die meiste Wärme dürfte durch den Schornstein entweichen, zumal die Heizung keine Abgasklappe besitzt. Ferner resultiert der schlechte Wirkungsgrad aus der Tatsache, daß für unsere Wohnung eine Heizung mit 17kWh ausreichend wäre...

Alles in allem also eine extreme[/b:29900] Situation.

Da uns diese Umstände zum Zeitpunkt des Einzug nicht bekannt waren, stellt sich die Frage, inwieweit wir den Vermieter aus Gründen der enormen Unwirtschaftlichkeit zu entsprechenden Maßnahmen zwingen können: neue Heizung / Mietminderung / etc.
Stichwörter: extrem + heizung + hilfe + überdimensioniert

5 Kommentare zu „HILFE: Heizung extrem überdimensioniert :*(”

Gast Experte!

Hallo,

euer Vermieter muß Wirtschaftlich Arbeiten, damit meine ich, er kann nicht einfach sagen "der hohe Heizungsverbrauch tragen ja die Mieter !"

Vor kurzem wurde hier schon mal so eine Frage gestellt, hat auch jemand mit einem Gesetzestext beantwortet, hab leider gerade keine Zeit zu suche, sucht mal selber, der Text wird euch bestimmt helfen.

Viele Grüße

fred777

Danke für die schnelle Antwort. Dummerweise hat mich das Forum nicht per Mail darüber informiert....

Der Vermieter hat es geschickt angestellt:

1.) Technisch kann ausschließlich unsere Wohnung beheizt werden, da alle Heizungsrohre durchgesägt sind, die nicht zu unserer Wohnung gehören.

2.) Der Vermieter hat uns eine Verwaltervollmacht gegeben, d.h. WIR als Mieter haben den Vertrag bei den Stadtwerken und kümmern uns um Reparaturen und Wartung der Heizung.


Laut Mieterverein haben wir kaum eine Chance. Zum Beispiel ist die Abrechnung anhand Wohnfläche nicht möglich da die Heizung nur unsere Wohnung beheizen kann.

fred777

Weis keiner Rat?

fred777

Niemand?

Gast Experte!

Niemand?[/quote:277bc]

Nach der EnergieEinsparverordnung EneV gelten zahlreiche neue Bestimmungen....

ES GÄBE EINE MÖGLICHKEIT! Wie Alt ist das Schätzchen im Keller??? Vor 1978????...wenn ja, dann gäbe es Möglichkeiten....

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