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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum, habe folgende Probleme
bin 1997 in eine Sounterrainwohnung eingezogen, lt. Mietvertrag wurde eine Nebenkostenpauschale von DM 250.--DM vereinbart. Eine Nebenkostenabrechnung wurde bis zum Jahr 2000 nie erstellt. Da im Oktober 2002 die Wohnung vom Mieter gekündigt wurde , erfolgte sofort eine Nebenkostenabrechnung für 2001 über 441,82€ das mich schon stutzig machte und Einspruch erhob. Im Februar 2002 zog ich aus und erhielt im Juli 2003 eine Nebenkostenabrechnung für 2002 von 837.40€ trotz der hohen Vorauszahlung das sind ca. 37% mehr als im Jahr 2001 und das für 3 Personen, teilweise nur 2 Personen.

In der Nebenkostenpauschale ist folgendes enthalten lt. Mietvertrag
Wasserverbrauch und Kanalbenützung, Zentrale Wärmeversorgung, Warmwasserversorgung, Gemeinschaftsantenne (keine Antenne, da Kabelfernsehen wurde selbst bezahlt) verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Sach-und Hapftpflichtversicherung und das für 3 Personen.

Ich habe das Gefühl, das bis zum Jahr 2000 ein Guthaben aus der Nebenkostenpauschale zum Vermieter entstanden ist und dieser es nicht abrechnen wollte. Da der Verbrauch lt. Ista von 2001 gegenüber von 2002 höher ist, und die Kosten erhöht worden sind verstehe ich das ganze nicht. Ich habe leider keinen Mietrechtschutz für die Zeit. Was kann ich dagegen unternehmen. Für jede Hilfestellung wäre ich dankbar.
Grüße
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + stieg + ca

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung 2002 stieg um ca. 37%”

capo Experte!

Eine Nebenkostenpauschale wird nicht abgerechnet und begründet weder Forderungen noch Rückzahlungen des Vermieters.
Ein Guthaben aus der Nebenkostenpauschale kann sich also nicht ergeben.

Welcher Mieter hat 2002 gekündigt? Das sind einige ungereimtheiten drinn. Wenn du 2002 gekündigt hast, warum musst hast du 2005 dann probs?? 3 Jahre auf Urlaub gewesen?

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