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brunohabata hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter hat in der aktuellen NKA für 2008 ein zu hohe Wohngebaudeversicherung abgerechnet. Dies konnte ich ihm nachweisen, so dass er die NKA 2008 um die monierte Summe reduzieren musste. Meine Frage lautet nun, die gleiche Summe haben wir schon mit der NKA 2007 zuviel bezahlt (nachweislich). Können wir diese zuviel gezahlte Summe noch geltend machen und ihm mit dieser NKA 2008 verrechnen, d.h. wieder abziehen?
Stichwörter: nebekostenabrechnung

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