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winkler hat diese Frage gestellt
Ich bin vor einem Monat ausgezogen, habe die Wohnung übergeben und auch schon meine Kaution zurück erhalten. Nun kommt die Vermieterin auf mich zu und will meine Haftpflichtversicherung, da ich beim Auszug Kratzer im hölzernen Treppengeländer verursacht haben soll. in dem Haus sind in den vier Wochen noch 1 Aus und zwei Einzüge auf der selben Etage gewesen. Ich habe nach meinem Auszug keine Kratzer im Treppengeländer gesehen und möchte nun gerne wissen, ob die Vermieterin mich zur herausgabe der haftpflichtversicherung und Übernahme der Renovierungskosten verpflichen kann. Ich habe leider kein schriftliches Übergabeprotokoll

8 Kommentare zu „nachträgliche Renovierungsansprüche vom Vermieter”

Balkonexperte Experte! 03.09.2010 10:54

Selbst wenn Schäden am Treppengeländer vorhanden sind, kann man diese in diesem Fall wohl nicht Ihnen zuordnen.

Weisen Sie also dieses Ansinnen Ihrer Exvermieterin zurück.

Bladder Experte! 03.09.2010 13:36

Die "nachträglichen Renovierungsansprüche" sind ein wenig irreführend.

Die gute Frau Vermieterin beschuldigt Sie einen Schaden an ihrem Eigentum verursacht zu haben.

Dazu müsste sie aber den eindeutigen Beweis Ihrer Schuld erbringen können.

Da Ihre Privathaftpflicht, ähnlich einer Rechtsschutzversicherung, auch unberechtigte Forderungen zurückweist, notfalls mit Gerichtsbeschluss, könnten Sie, nach Rücksprache mit der Versicherung, den angeblichen Schaden ruhig melden.

bitteumrat Experte! 04.09.2010 09:44

2 Bögen Schleifpapier, einmal 100'er Körnüng, einmal 180'er, etwas Holzkitt in passender Farbe, 30 Minuten Zeit. Zusammen keine 10 Euro.

Mehr brauchts nicht. Das würde ich meiner Ex-Vermieterin mitteilen.

Bladder Experte! 04.09.2010 10:19

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann geht es hier doch um Mietrecht bzw. Haftungsrecht und eine möglicherweise falsche Beschuldigung.

So etwas kann man schlecht mit Schleifpapier, egal welche Körnung man dazu nehmen möchte, aus der Welt schaffen.

bitteumrat Experte! 04.09.2010 17:39

Na klar geht das.
Ich habe ja schlieslich das Recht dazu, die Schäden die ich verursacht habe selber fachgerecht zu beseitigen.

Ich würde das "Kratzer in der Holztreppe" halt wörtlich nehmen und es in 30 Minuten beseitigen.

Der Vermieter wird dann ziemlich doof gucken und kann sich seine Anschuldigungen sonst wohin stecken. Und ich hab keinen Ärger mehr damit.

Kommt halt drauf an wieviel Energie man in so einen Kram reinstecken möchte und wieviel Ärger und Geldm an bereit ist zu investieren.

edy Experte! 04.09.2010 18:00

@bitteumrat,
winkler schrieb doch das er für die Kratzer
nicht verantwortlich ist. Warum sollte er
dann reparieren oder seine Haftpflichtvers.
angeben?
Die VM könnte sich den Schaden ausbezahlen lassen ohne zu reparieren und
vom nächsten Mieter wieder die Versicherung verlangen und vom nächsten wieder usw.

lg
edy

Bladder Experte! 05.09.2010 09:10

edy ist zuzustimmen!

Nicht alle Probleme lassen sich nach dem Motto: Do it yourself erledigen. :)

bitteumrat Experte! 05.09.2010 10:46

Klar geht das auch so.
Aber wenn der Vermiter sich schon so anstellt, geht der wohl auch gerne vor Gericht und ich hab monatelang Ärger am Hals.

Wenn ichs wegmache, hat auch der nächste Mieter Ruhe und der "Trick" zieht nicht mehr :)

Wie geschrieben: Je nachdem wieviel Stress man sich antun will. Beides fürht zum Erfolg.

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