hat diese Frage gestellt
Susanne
Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, kann der VM im Nachhinein nicht mehr geltend machen.
Allerdings fängt das Problem dann wahrscheinlich bei der Kaution an:
Der VM zieht hier unangebrachte Kosten ab, die der Mieter dann einklagen muss.