Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
kathym1985 hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem. Ich hoffe es kann mir jemand helfen :)

Wir sind 2013 aus unserer 2 Zimmerwohnung ausgezogen. Haben einen Nachmieter gesucht und auch gefunden und durften deshalb auch früher ausziehen.
Zum 18.05.13 sins wir dann ausgezogen. Ich stand fast täglich in schriftlichem Kontakt mit der Nachmieterin (Schwester einer Freundin).
Sie schrieb , sie freut sich auf die Wohnung , wann wir denn genau ausziehen , da sie noch streichen will , etc.
Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben , die telefonische Zusage hatte sie vom Vermieter und ich wusste vom Vermieter auch Bescheid , dass sie die Wohnung bekommt.
Ihren Mietvertrag sollte sie unterschreiben wenn ich mit dem Vermietee die Übergabe mache.
Sie wusste an welchem Tag das ist und kam nicht. Telefonisch war sie nicht zu erreichen.
Abends schrieb sie dann , sie wäre auf der Arbeit gewesen, aber sie würde am nächsten Tag den Vermieter anrufen.
4 Wochen später rief mich mein Ex-Vermieter an , dass er immer noch nichts von ihr gehört hat.
Also hab ich aie angerufen und gefragt waa los ist.
Sie hätte angeblich ihren Job verloren und könnte deswegen nicht in diw Wohnung einziehen und hat sich aus dem Grund auch nicht beim Vermieter gemeldet.

Der Vermieter zog mir also 1 1/2 Kaltmieten von der Kaution ab und sagte , ich muss mir das Geld von ihr wieder holen.
Immerhin stolze 600€ , die wir für das Kinderzimmer unserer ende Mai geborenen Tochter gebraucht hätten.
Sie versicherte mir mündlich am Telefon , sie gibt mir das Geld und es tut ihr leid.

Nach paar mal bei ihr anrufen , ging wie immer keiner ran. Seit 2 Jahren war die Nummer komplett aus. Also Nummer nicht mehr aktiv.
Das ging nun bis gestern so.
Hab ihre neue Nummer rausgefunden.
Sie streitet ab , dass sie mir was schuldet, sie hätte ja keinen Vertrag unterschrieben.
Stimmt ja auch soweit.

Macht es Sinn einen Anwalt aufzusuchen oder ist sie tatächlich im Recht ?


5 Kommentare zu „mündliche/schriftliche Zusage Mietvertrag bindend? ”

forsetis Experte! 04.12.2015 10:53

Auch ein Anwalt wird hier nichts ausrichten können, da die "Nachmieterin" sicherlich alles abstreiten wird, was eigentlich hätte schriftlich mit den Unterschriften von Vor- und Nachmieterin hätte vereinart werden müssen. Ich würde das als Lehrgeld ansehen und zukünftig nicht mehr auf Worte hören, sondern solche Dinge nur noch schriftlich festhalten.

kathym1985 04.12.2015 11:25

Vielen Dank für die Antwort :)

Hat der Vermieter rechtens gehandelt , indem er das Geld einbehalten hat ?
Es war ja nicht meine Schuld, dass die "Nachmieterin" die Wohnung doch nicht genommen hat , oder ?

kathym1985 04.12.2015 12:52

Hallo forsetis

Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert.
Laut Anwalt ist mir ein Schaden entstanden , da sie ihren mit mir eingegangenen Vertrag nicht nachgekommen ist.
Mündlich zählt in diesem Fall auch schon (habe es ja auch schriftlich in Nachrichten gespeichert).

Ich könnte nun einen Mahnbescheid gegen sie rausschicken lassen.

forsetis Experte! 04.12.2015 16:12

Dann machen Sie es doch. Wenn die sogenannte Nachmieterin an diesem Mahnbescheid das Kreuzchen an der richtigen Stelle setzt, geht die Sache vor Gericht. Und was Sie in den Nachrichten abgespeichert haben ist kein Beweis. Und schriftlich bedeutet immer noch auf Papier und nicht per eMail, sms oder whatsapp. Auch müssten bei solchen Vereinbarungen die Unterschriften der Vertragspartner geleistet sein.

kathym1985 05.12.2015 14:04

Laut Anwalt kann sie ohne Probleme das Kreuzchen an die richtige Stelle setzen ;)
Trotzallem bin ich ja im Recht .
Der Anwalt meinte , dass auch solche Nachrichten anerkannt werden , nicht nur auf Papier.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.