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CarsLo hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir Mieter in einer Reihenhausanlage haben eine Mieterhöhung erhalten, die sich auf den Mietspiegel samt wohnwerterhöhender Kriterien bezieht.
Allerding hat jede Mietpartei andere Kriterien genannt bekommen, was die Merkmalgruppen Gebäude und Wohnumfeld betrifft.

Ist das zulässig? Wir wohnen alle im selben Gesamtgebäude/Anlage.

Danke für Antworten und Tipps.
Freundliche Grüße

2 Kommentare zu „unterschiedliche Mieterhöhung nach Mietspiegel”

forsetis Experte! 21.04.2015 16:38

Natürlich ist das zulässig. Da mit Sicherheit auch die Ausgangsmiete bei diesen Wohnungen unterschiedlich hoch ist, kann der Vermieter auch unterschiedliche Erhöhungen vornehmen. Entscheidend ist ob alle Vorgaben bei jeder Wohnung für sich eingehalten wurde. Welche Erhöhungen andere Mieter bekommen haben ist in diesem Zusammenhang unwichtig.

Maggy789 aktiver Benutzer 11.05.2015 09:57

Denke auch das das zulässig ist

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