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ener hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich wohne in einer 2er WG. Nun habe ich mich mit dieser Person verstritten, worauf sie sofort über Nacht ausgezogen ist und eigentlich die Wohnung kündigen wollte. Allerdings hat sie niemals eine Kündigung eingereicht. Nun hat sie für August keine Miete bezahlt. Wir sind beide Hauptmieter. Nun stellt sich für mich das Problem: Ich möchte in der Wohnung gerne wohnen bleiben, allerdings möchte ich einen neuen Mitbewohner holen und nicht die Wohnung alleine zahlen.
Sie studiert Jura und kennt ihre Rechte genau. Deswegen hat sie auch die Miete nicht bezahlt, da sie weiß, dass wir beide für die Miete aufkommen müssen, obwohl ich meinen Teil bezahlt habe und dass wir am Ende beide aus der Wohnung fliegen. Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll, denn solange sie den Wohnungsschlüssel hat und im Mietvertrag steht, kann ich weder ihr Zimmer untervermieten noch in der Wohnung bleiben. Habt ihr eine Lösung/Gesetzeslücke?

2 Kommentare zu „Mitbewohnerin zahlt nicht”

mono Experte! 10.08.2012 09:47

1. Soweit Sie Beide Hauptmieter sind, kann die Wohnung nur von Ihnen gemeinsam ggü. dem Vermieter gekündigt werden. Ihre Mitbewohnerin ist daher rechtlich überhaupt nicht in der Lage, das Mietverhältnis mit lediglich ihrer Willenserklärung zu beenden.

2. Da Sie gesamtschuldnerisch haften, kann sich der Vermieter aussuchen, wem ggü. er die ausstehenden Mietrückstände geltend macht. I.d.R. wird dies derjenige sein, dessen Bonität den größeren Erfolg verspricht.

3. Die Tatsache, dass ihre Mitbewohnerin weiterhin über einen Wohnungsschlüssel verfügt, lässt unterstellen, dass der Besitz ihrerseits nicht ausgegeben werden soll. Sie ist selbstverständlich weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet.

4. Für den Fall, dass der Vermieter sich die ausstehenden Mietzahlungen nun von Ihnen "holen" sollte, erwerben Sie einen Ausgleichsanspruch ggü. Ihrer Mitbewohnerin, der Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung geht mithin auf Sie über - den Anspruch können Sie ggü. Ihrer Mitbewohnerin gerichtlich durchsetzen, § 426 II BGB.

4. Der Umstand, dass Ihe Mitbewohnerin Jura studiert, sollte Sie nicht im geringsten beunruhigen. Wenn Sie Ihre vermientlichen Rechte tatsächlich so gut kennen würde, wäre eine andere Vorgehensweise angeraten.

5. Mein Tip: Sprechen Sie die Situation ggü. dem Vermieter an und bitten darum, entweder (vorzuziehende Variante), Ihre Mitbewohernin zum 30.11.2012 aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen und den Mietvertrag mit Ihnen als verbleibender Vertragspartnerin fortzuführen. Zeitgleich lassen Sie sich genehmigen, einen Teil der Wohnung zukünftig untervermieten zu dürfen. Variante B: Ihre Mitbewohnerin wird aus dem MV entlassen und Ihr neuer Mitbewohner tritt als zusätzlicher Gesamtschuldner/ Vertragspartner in das Vertragsverhältnis ein. Bei dieser Konstellation könnte Ihnen zukünftig allerdings wieder die selbe Problematik wie oben blühen.

Machen Sie Ihrer jetzigen Mitbewohnerin bewusst, dass Ihre aktuelles Verhalten für Sie beide zu erheblichen Mehrkosten führen kann.

Stellen Sie sich vor, Sie können den fehelenden Anteil Ihrer Mitbweohnerin mittelfristig nicht kompensieren: Bei Vorliegen eines entsprechenden Rückstandes berechtigt dies den Vermieter zur (fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses. In diesem Zusammenhang könnnten weitere Kosten, hier: Rechtsberatung-, Gerichts, und unter Umständen Räumungskosten anfallen. All diese Positionen wären im Endeffekt von Ihnen beiden als Gesamtschuldner bzw. im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleiches zu tragen. Ihre Mitbewohnerin sollte sich daher, aus rechtlichen und moralischen Gründen, gütlich mit Ihnen einigen und gefälligst ihr Studium ernster nehmen ;-) .

tanjalorenz 17.08.2012 20:19

Ich werde versuchen bei meinem Mietbewohner das gleicher durchzusetzen. Ich habe die Problem schon zu zweiten Mal. Auf ersten Blick kommen Jungen Leute aus guten Familien, aber Sie entpuppen sich als nicht Zahlungsfähig. immobilienlos.org beschreibt die Problematik ziemlich gut. Ich richte mich seit dem genau nach diesen Kriterien bei der Mietbewohner suche. Danke nochmals für tollen Kommentar.

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