Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Jozo hat diese Frage gestellt
In unserem Mietvertrag giebt es eine Mieterhöhung um 50,-€ nach 12 Monaten. Mittlerweile wohnen wir schon knapp 2 Jahre in der Wohnung und haben diese aber nicht bezahlt.
Auch der Vermieter hat diese bis jetzt nicht Nachgefragt oder eingefordert.
Jetzt haben wir aber Angst, das er die Gesamtsumme irgendwann auf einen Schlag fordert.

Daher meine Frage:
Muss er die Mieterhöhung wenn Sie im Vertrag steht nochmals Einfordern, bzw. wenn er diese bis jetzt noch nicht angemahnt hat verjährt diese? Was kann uns im schlimmsten Fall blühen?

3 Kommentare zu „Mieterhöhung im Mietvertrag vergessen”

Berthelstal Experte! 25.11.2011 15:10

Um eine Nachzahlung kommen Sie bis zur Verjährung nicht drumrum.
Grund: Miete ist eine Bring- und keine Holschuld.

Also beten und weiter zittern bis zur Verjährung.

Bladder Experte! 25.11.2011 15:15

Handelt es sich denn um einen Staffelmietvertrag? Oder ist nur eine einmalige Erhöhung vereinbart?

Im schlimmsten Fall kann, wenn die die einzelnen fehlenden Beträge zwei volle Monatsmieten erreichen, eine fristlose Kündigung erfolgen.
Mahnungen sind bei Mietzahlungen nicht erforderlich.

Osito aktiver Benutzer 27.11.2011 23:09

ich bin kein Experte. Würde abwarten. Wenn nach dem dritten Jahr die Miete nicht erhöht wurde, würde ich mich auf das "Gewohnheitsrecht" berufen.

Wenn Sie ein gutes Verhältnis haben, würde ich den Vermieter mal darauf ansprechen. Im Normalfall findet sich eine für beide Seiten akzeptable Lösung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.