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AndyXXX hat diese Frage gestellt
folgendes Problem: Bekannter von mir hatte eine Wohnung in seinem Haus vermietet. Nach einem Brand vor ca. 2 Monaten war diese nicht mehr bewohnbar --> Mieter mussten ausziehen --> Mietvertrag wurde nicht gekündigt, Miete aber im Anschluss auch nicht bezahlt. Jetzt will der Bekannte bei der Versicherung Mietausfall geltend machen. Die Mieter haben aber den Mietvertrag außerordentlich rückwirkend zu dem Zeitpunkt des Brandes gekündigt. Geht das denn überhaupt??

Für eine Antwort wäre ich dankbar.....

mfg andy1

0 Kommentare zu „Mietvertrag rückwirkend kündigen möglich?!”

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