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Desperado2002 hat diese Frage gestellt
Hallo nochmal,

Der Mietervertrag (Einheitsmietvertrag), welchen ich bereits untschrieben habe, wurde vom Vermieter handschriftlich wie folgt abgeändert:

§8 Schönheitsreparaturen/Bagatell-Schäden

1-3 keine Änderung
4. wurde vom Vermieter durchgestrichen und folgender Vermerk wurde gemacht:

"Bei Auszug, zeitunabhängig, Reinigung u. Renovierung der Räume. Zustand wie bei Einzug"

Ist diese Klausel in Bezug auf die Renovierung rechtskräftig?

Wenn ja, was bedeutet das für mich beim Auszug?

Vielen Dank für die Hilfe!!!

P.S. Die Änderungen wurde selbstverständlich VOR meiner Unterschrift gemacht :) )

3 Kommentare zu „Änderung im Einheitsmietvertrag”

Susanne Experte!

Wurde das ledlich geändert oder hat der Vm das mit Dir ausdiskutiert?

Ich denke, dass das nicht gültig ist.
Der Vermieter verlangt eine Renovierung der Räume, unabhängig davon, wann Du ausziehst. Weiterhin geht er auch nicht auf den Zustand der Räume ein.
So eine Klausel ist nichtig, wenn das nicht mit Dir diskutiert wurde, und davon gehe ich aus, sonst würdest Du nicht nachfragen, kann er das auch nicht als Individualklausel verkaufen.

Eine Klausel, die unabhängig von Mietdauer und Zustand der Wohnung eine Auszugsrenovierung verlangt, ist ungültig.
Das solltest Du erst diskutieren, wenn Du ausziehst.

Ghostraider Experte!

Wenn in einem Mietvertrag eine Einzugs sowie Auszugs, oder nur eine der beiden Renovierungsarten gefordert wird ist die ganze Renovierungsklausel ungültig und der Mieter kann die Wohnung Besenrein verlassen.

Gruß
ghost

Desperado2002

Vielen Dank für die Infos. Ihr habt mir sehr geholfen!

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