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Gish hat diese Frage gestellt
Hi Leute,

Also, Ich versuche es mal kurz zu machen. Ich ziehe um Weihnachten herum mit meiner Freundin zusammen und sie hat bereits den Mietvertrag mit unserer Vermieterin unterschrieben, da Ich momentan noch in Spanien für ein Auslandssemester bin. Wenn Ich wieder zurückkehre, werden wir einen Mietvertrag aufstellen und darin werde Ich (höchstwahrscheinlich) Untermieter sein ... Die Sache ist, dass Ich, falls wir uns trennen sollten oder irgendwas vorfällt, die Chance habe, problemlos zu meinen Eltern zu flüchten, da sie in der selben Stadt wohnen - Ihre hingegen nicht. Deswegen würde Ich den Vertrag gerne so wollen, dass Ich mich möglichst nicht unnötig für irgendwas verpflichte und keine Nachwirkungen hinnehmen muss, falls Ich plötzlich ausziehen will. Was sollte der Vertrag demnach beinhalten, damit Ich gut davonkomme im Falle einer Trennung?

Achja, noch was, falls es relevant sein sollte: Die Einrichtung haben wir beide gleichermaßen gezahlt (Bett, Couch, Wohnwand, Tische, Stühle, Teppiche, Schränke, etc.) Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten und monatliche Miete wurde
auch gleichermaßen gezahlt.

Meine Fragen:
1. Ist es möglich, dass es zwei Hauptmieter gibt? Ist das überhaupt lohnend für mich?
2. Inwiefern ist sie mir als Hauptmieterin voraus, da Ich "nur" Untermieter sein werde?
3. Was sollte Ich beim Vertrag beachten? Am liebsten würde Ich ausziehen wollen, wann Ich will, aber andererseits möchte Ich mir nicht bei jedem kleinen Streit von Ihr als letztes Wort anhören müssen, dass sie mich rausschmeissen kann aufgrund außerordentlicher Kündigung oder sowas und am längeren Hebel sitzt, weil sie ja die Hauptmieterin ist ...


Ich danke euch im voraus für eure Antworten,
Gish
Stichwörter: mietverhaeltnis + und + untermieter + zw + haupt

1 Kommentar zu „Mietvertrag Hauptmieter-Untermieter, was ist zu beachten?”

Susanne Experte! 07.12.2008 15:37

Sowas kann nur mit beiden als Hauptmieter gut gehen- gleiche Rechte, gleiche Pflichten für beide, was heisst, Du müsstest Dich als Hauptmieter mit im MV aufnehmen lassen. Aber: beide Hauptmieter können nur gemeinsam kündigen. (haften gesamtschuldnerisch)
Was Du gern hättest, dass Du möglichst ohne Verpflichtung schnell rauskommst gibt es nicht, nur bei Miete von einem möblierten Zimmer, was bei Euch nicht der Fall ist. Wenn Du lediglich als Lebensgefährte bei ihr einziehst, was ja auch möglich ist, besteht immer die Drohung, dass sie Dich einfach rausschmeisst. Meiner Meinung nach darf es in einer Beziehung so weit nicht kommen- dann ist es die Falsche zum zusammen ziehen.
Das kann man auch von vornherein klar machen: bei der ersten Drohung dieser Art bin ich weg.

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