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stukka hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein Mietvertrag mit LEG am 24-03-2006 unterschrieben und 2 Wochen später eingezogen.
Am 29-09-2006 wird ein Wohnungsabnahmeprotokoll bei Auszug und Übergabeprotokoll unterschrieben wo ich stark im Nachteil stehe. Ist das Legal?
Ich habe eine nicht renovierte und alte Wohnung übernommen und aus Versehen in den o.g. Protokoll unterschrieben das ich die Wohnung mit neu gestrichene Wände und ohne die alten geklebte Teppiche beim ausziehen übergeben werde.
Am Ende Dez. 2011 will ich die Wohnung abgeben. Ich habe große Sorgen das LEG eine komplette Sanierung fordet.

8 Kommentare zu „Mietvertrag”

Berthelstal Experte! 11.12.2011 21:14

Nee.


stukka 11.12.2011 21:34

Berthestal,
danke für die prompte Antwort.
was meinst mi Nee?

stukka 11.12.2011 21:46

Sie meinen das es Rechwidrigt ist ein Protokoll 6 Mo später zu unterschreiben?

Berthelstal Experte! 12.12.2011 07:52

Zur Ausfertigung von Übernahme-Übergabeprotokollen gibt es keine gesetzliche Vorgabe.

Im Mietrecht gibt es kein Versehen. Entweder man hält sich an das, was man unterschreibt oder verweigert seine Unterschrift.

Normalerweise gehört eine Renovierung bei normaler Abnutzung des Fußbodens nicht zu den Pflichten eines Mieters.
Da Sie hier aber eine besondere Verpflichtung hinsichtlich der obengenannten Arbeiten eingegangen sind, würde ich große Bedenken haben, diese nicht zu erfüllen.
Warten Sie noch weitere Antworten hier ab.
Der Gang zum Anwalt bleibt Ihnen immer noch.

stukka 12.12.2011 11:34

Danke, ich habe schon mein Anwalt eingeschaltet.
die Vormieterin hat da 40 Jahre gewohnt ohne renovieren und dann soll ich eine Grundsanierung duchführen!?
Unglaublich!

Forseti Experte! 12.12.2011 12:27

Unglaublich ist wohl eher die Tatsache, dass Sie diesen Vertrag/dieses Protokoll ohne zu lesen unterschrieben haben.

Sind Sie bei anderen Verträgen auch so leichtsinnig?

stukka 12.12.2011 13:24

Forseti,
ich bin hier um Rat zu bekommen und nicht Ihre absolut arrogantes Kommentar zu lessen!
Lassen diese art vom Bemerkungen für Ihre Familie!

data100data100 Profi 14.12.2011 23:46

Es ist vor allem wichtig was wegen den Schönheitsreparaturen dazu im Mietvertrag steht wenn Sie die Wohnung abgeben wollen !

und lassen Sie sich von forseti nicht provezieren.
Diese arrogante Kommentaren hinterlässt der/die User/rin ständig !

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