Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage betreff Nebenkostenabrechnung.
Ein Vermieter hat ja meines Wissens nach 12 Monate Zeit diese einem zukommen zu lassen,heisst z.B. für 2021 bis 31.12.2022 und wenn bis dahin keine kommt und sie verspätet eintrifft kann er kein Nachzahlung mehr fordern.
Was ist nun wenn ein Vermieter 1 Jahr sieht der Mieter hat Guthaben und schickt deshalb keine und das Jahr darauf muss der Mieter etwas nachbezahlen und schickt er dann eine.
Ist das irgendwie gesetzlich geregelt,weil sonst würde das ja jeder ( oder zumindest einige ) Vermieter so machen.
Gruss axel

1 Kommentar zu „Wann Nebenkostenabrechnung,wann nicht?”

Kasimo Profi 01.08.2022 12:47

Gemäß §271 BGB ist die Auszahlung eines Guthabens sofort fällig. Als Mieter kann man das also verlangen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.