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Ghostraider
Wenn eine Schönheitsreparatur unsachgemäß durchgeführt wurde muss der Vermieter eine angemessene Zeit zur Nachbesserung geben sonst verwirkt er seine Ansprüche.
Anders ist es wenn die Schönheitsreparaturklausel unwirksam war und der Mieter renoviert trotzdem und dann noch unsachgemäß schadet er den Vermieter und dieser kann die Arbeiten einem Fachmann übergeben und der Mieter muss die Rechnung zahlen.
Ich würde auf jeden Fall sofort einen Anwalt beauftragen der sich die ganze Sache mal ansieht, den auch nach 1 1/2 Jahren sehe ich das da was nicht Okay ist da der Vermieter nur 6 Monate Anspruch auf Mängelbehebung hat.
Also auf zum Anwalt.
Gruß
ghost