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Stefen2 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bräuchte dringend einen Rat und zwar fordert meine damalige Vermieterin 466€ per Amtsgericht von mir ein.
Der Anwalt von Ihr hat mir eine Frist eingeräumt, indem ich Ihr die Kontoauszüge vorlegen soll, weil eine Monatsmiete gefehlt haben soll.

Da ich die Frist verpasst habe, weil ich bei der Bank für 3 Monate Kontoauszüge angefordert habe und die nicht rechtzeitg kamen, bekamm ich prompt einen schreiben vom Amtsgericht mit der Aufforderung den Mietrückstand zu begleichen.
Ich kann Einspruch einlegen.
-1. Kann der Anwalt schon nach verstreichen der ersten Frist zum Amtsgericht gehen?
-2. der war der Fall noch nicht abgeschlossen. Die Vermieterin hat mir noch keine richtige Nebenkostenabrechnung erstellt.
Ich müßte da noch einiges zurück bekommen. Sie hat meir eine gestellt, indem ich Ihr 275€ schulden soll, was nicht der Wahrheit entspricht.
-3. Die Kaltmiete beträgt 320€ Sie hat mir Ihre Anwaltskosten zu der Miete angerechnet, ist das rechtens?
Wie kann ich am besten gegen die Vermieterin forgehen?
Die Nebenkostenabrechnung ist laut der Hausverwaltung Aufgabe der Vermieterin, ich habe in dem einem Jahr weder geheizt noch geduscht. Die Wohnung war sehr gut isoliert und geduscht habe ich im Geschäft und nach dem Training im Verein.

Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

Gruß

2 Kommentare zu „Mietforderung”

smile30625 Experte! 14.09.2009 14:22

Hallo,

die Miete ist am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Da es sich daher um eine sog. Kalenderfälligkeit handelt, geraten Sie ab dem 4. Werktag automatisch in Schuldnerverzug, was den Vermieter zur Einschaltung eines Rechtsanwalts und/oder zur Klagerhebung berechtigt.

Zur Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung kann ich keine Aussage treffen, da mir diese nicht vorliegt. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Viele Grüße
smile

Stefen2 14.09.2009 21:57

Hallo,

erstmal danke für deine Antwort smile.
Die Forderung kam erst 1 Jahr später, da die Vermieterin sonst immer gründlich war hat mich das schon gewundert. Die Forderung, was ja auch in Ordnung ist, kam erst als ich meine Nebenkostenabrechnung gefordert habe!

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