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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Trotz Eigenkündigung keine Sperrzeit

Das Arbeitsamt kann nicht in jedem Fall, in dem ein Versicherter selbst gekündigt hat, eine Sperrzeit verhängen und das Arbeitslosengeld verweigern. Es muss immer geprüft werden, ob sich der Arbeitslose nicht auf einen wichtigen Grund für die Kündigung berufen kann.

Der Fall: Ein 58-jähriger Buchhalter hatte seinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Das Arbeitsamt verweigerte ihm Arbeitslosengeld mit der Begründung, er habe das Arbeitsverhältnis von sich aus beendet. Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Arbeitgeber hätten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht unzumutbar gemacht. Das Berufungsgericht teilte diese Einschätzung nicht.

Das Landessozialgericht: Der Arbeitnehmer stand an seinem Arbeitsplatz unter erheblichem Druck. Es gab keine Vertretung, so dass er keinen Urlaub nehmen konnte bzw. nach dem Urlaub große Rückstände aufarbeiten musste. Diese psychische Situation belastete seine Gesundheit und wirkte sich vor allem auf seinen Blutdruck negativ aus. Mehrmalige Vorsprachen bei seinem Chef brachten keine Entlastung. Von seinem Hausarzt wurde ihm deshalb empfohlen, den Arbeitsplatz aufzugeben. Als sein Gesundheitszustand sich verschlechterte, kündigte er. Ein wichtiger Grund lag somit vor, so dass eine Sperrzeit nicht verhängt werden durfte.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2001 – 1 AL 110/00
Stichwörter: sperrzeit + trotz + eigenkündigung + keine

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