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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kann man irgendwo nachlesen ob diese Erhöhun überhaupt zulässig ist ? Gibt es dort Beschränkungen ?
Stichwörter: mieterhöhung + wegen + 150€ + badsanierung

1 Kommentar zu „Mieterhöhung um 150€ wegen Badsanierung ?????”

Gast Experte!

Kann man irgendwo nachlesen ob diese Erhöhun überhaupt zulässig ist ? Gibt es dort Beschränkungen ?[/quote:a27ab]

Erst muss klar sein, ob es sich um eine Instandhaltung (vorbeugende Maßnahmen, die den bestehenden ordnungsgemäßen Zustand aufrechterhalten), sich um eine Instandsetzung ( z.B. Austausch der defekten, oder abgenutzten Badewanne) oder sich um eine Modernisierung ( wird das lediglich ältere, aber noch funktionstüchtige Bad durch neues ersetzt, ohne dass dadurch der Gebrauchswert der Wohnung verbessert wird, liegt keine Modernisierung vor. LG Hamburg WM 84, 217).

Wie bei Ihnen wahrscheinlich der Fall, handelt es sich um eine Instandhaltung ( neue Fliesen, neue Wanne, Waschbecken) d.h. der alte Zustand ist lediglich erneuert worden. Hier gibt es Grenzen der Mieterhöhung, nachzulesen in der II. BV § 28 ( zweite Berechnungsverordnung). Die Kosten der Instandhaltung dürfen hier je m² Wohnfläche und Jahr angesetzt werden. Dies sind max. 11.50 € je m² und Jahr.
Ach ich könnte noch mehr schreiben...... Schaue auch im BGB § 559 ff., im Mietrelexikon, zu bezihen in jeder Buchhandlung. BGB ca. 6.--€ Mieterlexikon ca.12,--€ oder bei amazon.de



Ansonsten

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