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Rakic hat diese Frage gestellt
Hallo

wir Familie mit 3 Kinder haben heute fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten . Die Miete wurde immer am 01.des Monats Überwiesen es bestehen keine Mietschulden.

Als Grund für die fristlose Kündigung wurde angegeben wir hätten am telefonsich den Vermieter Beleidigt mit dem Ausdruck ,, ach leck mich doch am A----,, was aber nicht stimmt . Ich habe an dem Tag ganz normales Gespräch mit dem Vermieter gehabt und es ging um das Parektt mehr nicht . Das gespräch hat meine Frau mitgehört da wir am Telefon einen Mikrofon haben.

Ich wollte wissen ist diese fristlose Kündigung wirksam oder unwirksam ?

Der Vermieter droht auch mit einer Räumungsklage und Zwangsräumung !

Der Vermieter versucht mit allen Druckmitteln meine Familie vor die Tür zu setzten .

Ich habe diese fristlose Kündigung schriftlich wiedersprochen da keine Beledigung am telefon sattgefunden hatt.


Wie stehen die Chancen vor dem Gericht weil Anwalt habe ich Bereits die fristlose Kündigung gefaxt Er meint es sei lächerlich und das dies UNWIRKSAM sei !!!

Kann ich gegen meinen vermieter beim Gericht gewinnen ?

Wir haben Angst und sind verzweifelt daran ?


Was ist euere Meinung ?

Danke euch
___________________________________________________________
Heute habe ich vom Vermieter (Anwalt) schreiben bekommen das die Fristlose Kündigung wirksam sei. und ich hätte den vermieter beleidigt !

Was aber alles Falsch ist es war normales Gespräch zwischen Mieter und vermieter .


Welche Chancen stehen jetzt um die Klage zu gewinnen vor Gericht ?

7 Kommentare zu „Fristlose Kündigung durch Vermieter ”

bitteumrat Experte! 13.11.2009 13:57

Welche Klage?
Ein Schreiben vom Anwalt ist noch kein Gerichtsverfahren! Die Klageschrift komtm vom Amtsgericht.

Ich glaube kaum das das Gericht eine Klage eures Vermieters zulassen würde, da hier Aussage gegen Aussage steht (wg. der Beleidigung) und somit immer im Zweifel zu eurem Gunsten als Beklagte entschieden wird.

Die Klage eures Vermieters wird also SICHER abgewiesen.

So lange euer Vermieter keinen Beweis hat und es nur bei normalen Beleidigungen geblieben ist (wegen "Leck mich am A." wird in Deutschland keiner verurteilt!!) will man euch nur einschüchtern!!!

Locker bleiben und alles nett und freundlich abstreiten :)

Rakic 13.11.2009 14:04

Habe heute das Schrieben bekommen von dem vermieteranwalt :

Ich ziettiere :

Die fristlose Kündigung ist hiermit wirksam. Ihr Mandant (ich) hat unseren vermieter ,,öffentlich,, beledigt die fristlose Kündigung ist hiermit wirksam nach §543 Abs.1 BGB


Wie stehen die Chancen beim Gericht zu gewinnen?

Weil meine Frau ist als Zeugin dabei weil Sie das Gespräch mitgehört hat zwischen Mieter und Vermieter .

Bin jetzt am Verzveifln .

edy Experte! 13.11.2009 14:21

Hallo Rakic ,
Wie oft kommt diese Frage noch ???




Fristlose Kündigung durch Vermieter
Rakic hat diese Frage am 30.10.2009 gestellt
Hallo

wir Familie mit 3 Kinder haben heute fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten . Die Miete wurde immer am 01.des Monats Überwiesen es bestehen keine Mietschulden.

lg
edy

edy Experte! 13.11.2009 14:35

Hallo Rakic,

Wann habt ihr denn die fristlose Kündigung
bekommen ?

am 30.10.2009 oder
13.10.2009 ????


edy

bitteumrat Experte! 13.11.2009 14:36

Lest euch doch mal §543 durch. Zum Beispiel hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Da steht nix von Beleidigung!!! Also macht euch keine Sorgen, wegen dem "Leck mich..." wird euch nix passieren !

Rakic 13.11.2009 14:40

Die fristlose Kündigung haben wir am 26.10.2009 erhalten /mit Rückschein

den Brief vom Anwalt (vermieter ) heute Freitag der 13.

edy Experte! 13.11.2009 16:04

Hallo,
hier ein link:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet270902b.htm

wobei auch bei einer Beleidigung grundsätzlich vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist.

laut diesem Bericht bedarf es vor Kündigung

einer Abmahnung.Habt ihr diese erhalten ?
Wenn nein ist es fraglich ob die Kündigung
überhaupt wirksam sein könnte.

lg
edy

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