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NeuZugezogen hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin im September umgezogen und musste leidergottes eine Wohnung nehmen, die über einen Makler angeboten wurde. Da ich keine Zeit mehr hatte, habe ich die Wohnung ungesehen genommen. Der Makler teilte mir nicht wirklich mit, wer der Vermieter ist. Dies stand ausschließlich im Mietvertrag. Meine Vermieterin habe ich bisher auch nicht kennengelernt. Alles ist über den Makler gelaufen.
Der Makler hat sogar i.V. den Mietvertrag unterschrieben, mit Zustimmung der Vermieterin.
Nachdem der Makler dann 2 Tage vor Einzug und Schlüsselübergabe verlangte, dass ich gleich die komplette Mietkaution, Courtage und Miete zur Wohnungsübergabe mitbringen muss, wurde ich schon ein bisschen stutzig. Darf der Makler denn die Mietkaution einfordern?
Ok, ich habe es bezahlt. Jetzt habe ich von einer Mitmieterin erfahren, dass der Makler auch gleichzeitig Hausverwalter ist. Dies hatte er mir verschwiegen. Von meiner Nachbarin habe ich erfahren, dass es in diesem Haus auch Eigentumswohnungen gibt.
Nun meine Fragen. Da ich von ihm getäuscht wurde, ist er überhaupt berechtig Courtage von mir zu verlangen? Schon allein, weil er Hausverwalter ist, zum anderen weil er den Mietvertrag unterschrieben hat. Eigentlich würde ich sagen, dass er schon allein aus dem Grund, dass er den Vertrag unterschrieben hat und nicht die Vermieterin, dass er mit der Vermieterin "verbandelt" ist und somit eigentlich gar keinen Anspruch drauf hat.
Ich bitte um schnelle Antworten, da ich nicht mehr viel Zeit habe, um evt. die Courtage zurück zu fordern.

Vielen Dank vorab
Stichwörter: hausverwalter + makler + unterschrift

0 Kommentare zu „Makler=Hausverwalter Mietvertrag vom Makler unterschrieben”

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