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Liebe Mietrechtexperten,



da wir bald aus unserer Mietwohnung ausziehen und in den gerade mal zwei Jahren, in denen wir hier wohnen, zu viele Probleme mit unserem Vermieter hatten, wollen wir sichergehen, dass wir gut vorbereitet bei der Wohnungsübergabe sind.



Wir haben damals einen Leihvertrag über eine Einbauküche unterschrieben.

Die besagte Küche ist über zwanzig Jahre alt. Wir waren damals etwas blauäugig, frisch verliebt, erste gemeinsame Wohnung und waren uns dummerweise nicht ganz im Klaren, dass die Geräte eher früher als später kaputtgehen würden. Nach einem Jahr ist der Kühlschrank kaputtgegangen. Es handelt sich um einen Einbaukühlschrank von Neff.

Als wir den Vermieter informierten, sagte er, wir hätten dafür zu sorgen, dass bei Auszug der Kühlschrank repariert ist oder ein passender, gleichwertiger Kühlschrank eingebaut ist.



Wir haben seitdem den Alten von unseren Eltern in Gebrauch.



Nun meine Frage, ist es wirklich rechtens, dass wir dem Vermieter den Kühlschrank ersetzen, obwohl dieser uralt ist? Wir hatten ihn sachgemäß in Gebrauch und er hat einfach altersbedingt den Geist aufgegeben.

Wenn wir ihn wirklich ersetzen müssen, reicht es, wenn wir ihm den alten, unserer Auffassung nach gleichwertigen Kühlschrank unserer Eltern überlassen oder müssen wir wirklich einen neuen kaufen, der dieselben Maße aufweist und diesen einbauen?



Im Vertrag steht Folgendes:



"Instandhaltung:



1. Der Verleiher ist nicht verpflichtet, die Einbauküche während der Dauer der Leihe instand zu halten und instand zu setzen.

2. Gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen hat der Entleiher auf eigene Kosten vorzunehmen.

3. Reparaturen an den oben genannten Einbauten und Geräten lässt der Entleiher fachgerecht auf eigene Kosten durchführen. Defekte Geräte ersetzt der Entleiher auf eigene Kosten. "



Wir haben einen Anwalt vom Mieterschutzbund dazu befragt, dieser konnte uns aber mit seiner Antwort nicht vollständig weiterhelfen. Er "denkt", dass eine Klausel im Vertrag unwirksam ist, konnte uns den genauen Paragraphen dazu aber nicht nennen. Er sagte, der Entleiher sei nicht verpflichtet, die verliehene Sache, die einem Verschleiß unterliegt zu ersetzen, nur wenn er das Gerät schuldhaft beschädigt. Das klingt plausibel, allerdings würde uns der Auszug aus dem Gesetzestext sehr weiterhelfen.

Wir wären wirklich gern bei Übergabe perfekt vorbereitet .

Vielleicht kann uns ein Experte unter Ihnen hierzu weiterhelfen.



Nur für die, die es interessiert, die Vorgeschichte: Warum wir etwas davor zurückschrecken, einen neuen Kühlschrank zu kaufen. Es ist nicht so, dass wir uns normalerweise vor unseren Pflichten drücken. Es fühlt sich für uns einfach nicht richtig an, dass dieser Vermieter uns seine uralte Küche leiht, die sowieso kaum mehr an Wert hat (wahrscheinlich damit er sie nicht ausbauen und entsorgen muss) und wir sie in den Jahren erneuern sollen.



Die Spülmaschine hat noch nie richtig funktioniert, das Geschirr wird nicht richtig sauber. Wir spülen alles per Hand ab. Außerdem funktionieren mittlerweile drei von vier Herdplatten nicht mehr, sie werden maximal heiß und lassen sich nicht regulieren. Der Ofen lässt sich nicht höher einstellen, als 180 Grad, danach springt die Sicherung raus.

Abgesehen von der Küche, haben wir an allen Fensterfugen und im Schlafzimmer in der Ecke Schimmel. Und natürlich heizen und lüften wir sachgemäß.

Da wir also schon genügend andere Probleme mit dem Vermieter hatten, haben wir die Küche einfach so hingenommen und das Beste daraus gemacht. Wir wollten eh ausziehen, sobald wir ein Eigenheim gefunden haben. Der Vermieter nervte uns sowieso schon oft genug. Jede Begegnung mit ihm wurde zunehmend unangenehmer. Er mischte sich überall ein, belästigte uns zu den unmöglichsten Zeiten, hatte an der Pflege des vermieteten Gartens fast jeden Tag etwas auszusetzen, war sowieso jeden Tag anwesend und durchwühlte sogar unseren Müll. Er hatte wirklich an Allem etwas auszusetzen. Wir haben z.B. einen Kompost angelegt und er bemängelte herausgefallene Eierschalen. Das würde unordentlich aussehen. Einem Nussbaum, den wir nach unseren Kenntnissen zugeschnitten haben, haben wir zu viele Blätter abgeschnitten.



Da unser Vermieter auch sehr unbeliebt bei sämtlichen Nachbarn ist, wurden wir frühzeitig gewarnt und haben uns beim Mieterschutzbund angemeldet, sowie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.



Soweit so gut, ich könnte noch viel erzählen, aber das ist ja kein Tagebucheintrag :-D und Sie denken sich mittlerweile sicher Ihren Teil, wenn Sie überhaupt noch mitlesen.



Nunja, genug davon.

Vielleicht hat der ein oder andere ja eine Erklärung, Lösung, einen Paragraphen oder auch einen Präzedenzfall.

Wir, als komplette Laien wären Ihnen überaus dankbar.



Beste Grüße,



Elisabeth Maria R. ( & Ehemann)











1 Kommentar zu „Leihvertrag über eine Einbauküche”

Beppi 04.07.2024 20:24

Die Antwort (rechtlich korrekt, soweit ich das beurteilen kann) steht doch schon in Deinem eigenen Post:
> Als wir den Vermieter informierten, sagte er, wir hätten dafür zu sorgen, dass bei Auszug
> der Kühlschrank repariert ist oder ein passender, gleichwertiger Kühlschrank eingebaut ist.
Ein gleichwertiger ist eben nicht ein neuer, sondern ein ähnlich alter - also sollte der von den Eltern vermutlich ausreichen. Falls nicht (weil er z.B.viel kleiner oder älter ist) gbt es günstigen Ersatz in Kleinanzeigen.

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