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anni67 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir haben unsere Wohnung Mitte Oktober zum 31.01.2014 gekündigt. Da zu dieser Zeit nicht absehbar war, ob die neue Wohnung bis dahin fertig renoviert ist, haben wir in der Kündigung geschrieben 31.01. bzw. 28.02., uns wurde daraufhin mitgeteilt, die Kündigung wird zum 31.01.2014 bestätigt, sollte sich etwas anderes ergeben, sollten wir dies bekanntgeben. Heute nun das nette Schreiben, wir hätten kein Datum angegeben, deshalb sei eine rechtskräftige Kündigung erst zum 31.3.2014 möglich. Uns wurde aber der 31.01.2014 als Datum schriftlich bestätigt! Nun stellt sich die Frage, ist unsere Kündigung gültig?? Schließlich liegt eine Bestätigung vor.

2 Kommentare zu „Kündigung”

forsetis Experte! 13.12.2013 09:28

Eine Kündigung die zum 31.01., bzw. 28.02. wirksam werden soll, ist meiner Meinung nicht klar definiert und ich würde annehmen, dass der erste Termin gültig ist.

Näheres, das auch Bestand vor Gericht haben wird, kann Ihnen nur ein Anwalt für Mietrecht sagen. Das geht auch online. Z.B. hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/

anni67 13.12.2013 12:11

Der 31.01.2014 wurde uns ja auch bestätigt und dann kam gestern dieses Schreiben!

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