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bergg hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Folgende Situation:

Nach der Übernahme der Verwaltung für eine Wohnanlage wurde in die Unterlagen der Mieter geschaut und man stellte fest, dass zwei der Mieter keinen Mietvertrag haben.

Bei Anforderung der Kopien von den jeweiligen Mietern hat sich rausgestellt, dass einer der Mieter arbeitslos ist und für seine Wohnung schon seit geräumer Zeit keine Miete zahlt.

Als dieser neue Wohnung im gleichen Haus bezog, wurde kein neuer Vertrag abgeschloßen, da die Miete gleich blieb und sogar Kaution für die alte Wohnung ausgezahlt.

Was ist die Vorgehensweise für den Vermieter?

Das Mietverhältnis wurde mit vorherigem Verwalter abgeschloßen und besteht seit ca. 4 Jahren.

Seit welcher Zeit die Miete nicht bezahlt wird ist jetzt allerdings unklar. Vermutung liegt bei ca. 2 Jahren. Ob das Aufbringen der Nachweise über die Zeiträume in denen der Mieter nicht bezahlt hat gelingen wird oder überhaupt wann bezahlt wurde steht noch offen.

Wäre an euren Antworten sehr interessiert.
Lieben Dank.

2 Kommentare zu „Kein Mietvertrag, Vermieter Vorgehensweise”

Bladder Experte! 06.05.2011 05:49

Was den arbeitslosen Nichtzahler betrifft, könnte man doch eventuell bei der zuständigen ARGE nachfragen, warum sie für diesen Hilfeempfänger keine Mietzahlungen übernommen hat. Sie verstehen wie ich das meine?

Die Versäumnisse innerhalb der Hausverwaltung sollte man mit einem Fachanwalt besprechen, um eventuell Schadensersatz zu fordern.

Bleodder aktiver Benutzer 07.05.2011 23:08

Dem Eingangsbeitrag kann entnommen werden, dass der Fragesteller nicht von einem nicht vorhandenem Mietvertrag direkt betroffen ist, also ihm die Wohnung nicht gehört.

Abgesehen davon, dass die ARGE keine Daten aus Datenschutzgründen herausgibt, stellt sich die primäre Frage: Was kümmert Sie Angelegenheiten, die Sie nichts angehen?

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