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fraenz83 hat diese Frage gestellt
Auf Grund eines Vermächtnis besteht für mich die Gelegenheit, einen neunen Mietvertrag mit den Bestandsmietern zu vereinbaren. Da das Grundstück eine weitere Bebauung durchaus zulassen würde, möchte eine Klausel in den Mietvertrag mit aufnehmen, welche mir eine konfliktlose Teilkündigung ohne Mietminderung durch den Mieter ermöglicht. Der Terminus hierfür lautet Prekarium.

Grundsätzlich soll der Garten des vermieteten Zweifamilienhauses (2 Doppelhaushälften) von den Mietern bis auf Widerruf genutzt und auch gepflegt werden.

Wie könnte eine solche Klausel in dem Mietvertrag aussehen?

Danke für Ihre Antwort.

1 Kommentar zu „Garten soll später ohne Konflikte bebaut werden können”

forsetis Experte! 27.12.2016 16:38

Überschrift nicht gelesen oder nicht verstanden. Hier ist ein Forum, in dem es um Tipps und Ratschläge rund ums Mietrecht geht. Für die Beantwortung ihrer Frage, die übrigens eine nicht erlaubte Rechtsberatung wäre, fragen Sie den freundlichen Anwalt aus den Gelben Seiten.

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