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Lilith90 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe einen, für meine Begriffe sehr schwierigen Fall, in dem ich mir von Ihnen Hilfe erhoffe. Sowohl ich als Mieter, als auch mein Vermieter scheinen einige Versäumnisse gemacht zu haben, sodass ich nicht weiß, welche Rechte ich denn noch habe und wie ich sie durchsetzen kann. Ich beschreibe meinen Fall so ausführlich wie möglich.



Zum 01.01.2010 bin ich in eine Wohngemeinschaft in Thüringen eingezogen. Damals habe ich eine Kaution in Höhe von 300 Euro hinterlassen, die von der Verwaltungsagentur gewinnbringend angelegt wurde. Zwecks Wohnungsübergabe(bzw. Zimmer) wurde mir am 04.01.2010 mitgeteilt, dass die Agentur sich wegen eines Termines bei mir melden würde. So zog ich also ohne eine Wohnungsübergabe (also auch ohne Übergabeprotokoll) in eine Wohnung ein, deren Zustand nichtmal eine Kautionszahlung rechtfertigte. Beim Einzug bin ich mit Zeugen die Wohnung begangen und habe Fotos von den Mietmängel gemacht, sie allerdings nicht beim Vermieter bzw. der Agentur gemeldet.

Zum 01.03.2011 schied ich aus diesem Mietverhältnis aus, indem ich einen Nachmieter stellte. Der übernahm die Wohnung bzw. das Zimmer im selben Zustand, in der ich sie 1 Jahr zuvor bezogen hatte. Diese Übernahme fand ohne meine Person statt und wurde durch meine damaligen Mitbewohner durchgeführt. Auch zum Auszug fand keine Wohnungsübergabe statt. Die Agentur hat bei mir keine Mietmängel geltend gemacht. Zumindest hat sie mich schriftlich über nichts informiert. Vor wenigen Wochen bat ich dann um die pünktliche Rückzahlung der Kaution auf mein Konto und um eine Bestätigung des Erhalts der Nachricht. Die Agentur meldete sich daraufhin nicht bei mir.

Zum 01.09.2011 wäre nun die Rückzahlung fällig gewesen. Ich dachte zumindest, dass ich das Geld wiederkriegen müsste, da ich ja nicht über Mietmängel informiert wurde und demnach auch keine Zeit hatte, diese zu beseitigen.

Der Blick auf meinen Kontostand bestätigte meine Vermutung, dass die Agentur mir mein Geld nicht zurückgezahlt hat.

Bin ich fehlinformiert, oder müssten sie das tun? Welche Handhabe besitze ich als ehemaliger Mieter? Ich bin noch Studentin, daher finanziell nicht in der Lage eine Klage (geht es nicht auch unkomplizierter) zu finanzieren bzw. einen Anwalt zu konsultieren. Auch der Mieterschutzbund liegt über meinen finanziellen Mitteln.

Ich hoffe daher, dass Sie mir vielleicht einen Tipp geben könnten, wie ich mit dieser Situation umgehen soll.




Vielen Dank!



Lilith

3 Kommentare zu „Kautionsrückzahlung”

Balkonexperte Experte! 01.09.2011 19:50

Als Studentin können Sie aber sicherlich einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Da kostet dann der Anwalt für Mietrecht gerade mal 10,- Euro, die aber gut angelegt sind.

Berthelstal Experte! 01.09.2011 19:58

Sie können auch die Rückforderung per gerichtlichen Mahnbescheid eintreiben. Rate aber auch zu Beratungsschein

mono Experte! 02.09.2011 06:36

Ich würde es auch über den gerichtlichen Mahnbescheid versuchen, kostet Sie m.E. eine halbe Gerichtskostengebühr, mithin 23 Euro. Die Ersatzansprüche des VM (wg. Veränderungen oder Verschlechterungen) aus dem Mietverhältnis verjähren mit Ablauf des 02.09.2011 0.00 Uhr, § 548 BGB. Lesen Sie hierzu auch: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verjaehrung.htm

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