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anni67 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir haben unsere Mietwohnung zum 31.01.2014 gekündigt, nun ist unserem Vermieter aufgefallen, dass er nach 5 Jahren nicht die vollständige Kaution erhalten hat und möchte nun für die verbleibenden 3 Monate Mietzeit den Restbetrag von uns. Muss die Kaution, die damals mündlich vereinbart wurde ( nun wird ein höherer Betrag verlangt ) noch überwiesen werden???

2 Kommentare zu „Kaution”

forsetis Experte! 26.10.2013 13:40

Da die Zahlung der Kaution der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren unterliegt, ist die Forderung nicht mehr durchzusetzen. Ihr Vermieter hätte früher wach werden müssen.

Kaan 12.12.2013 22:49

Nein, das ist dein Geld, dass du nach dem Auszug zurückerhältst. Völliger Unsinn, dass er das Geld beansprucht! Und in der Wohnung ist kein Schaden entstanden, oder?

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