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Thorsten hat diese Frage gestellt
Moin ihr

Vor nunmehr 6 monaten bin ich aus meiner alten wohnung ausgezogen, es wurde beim auszug kein protokol erstellt weil ausser den teppich der (teil) erneuert werden mußte eigentlich keine mängel waren.
Die Verwaltung mit der ich die übergabe gemacht habe wollte sich melden sobald si ewusten wieviel von der Kaution sie einbehalten wollten dafür, und da ich nie probleme mit der hatte war mir das auch recht.

Nun sind 6 monate vergangen und auf mein anfragen was den nun mit meinem Geld ist bekam ich als antwort das sie mit der Wohnung nix mehr zu tun haben weil der Eigentümer die nun selber verkaufen möchte , sie haben ihm auch bescheid gesagt das er sich bei mir melden solle mehr könnten und wollen sie nicht machen.
Er hat aber wohl das Geld genommen um die Wohnung fertig zu machen um sie besser verkaufen zu können.
Anfragen nach seiner anschrift wurden einfach überhört.
Damit war das gespräch dann auch beändet^^

Nun hab ich aber das problem das ich auch meinen Mietvertag nichtmehr habe. Hat wohl meine exfrau beim auszug mit entsorgt.

Was kann ich nun tun um an mein geld zu kommen ?
Sind immerhin 900€ gewesen die ich da vor 6,5jahren als kaution bezahlt habe und durch das verzinsen ist da ja auch noch einiges zu gekommen.

Muß ich mir nun echt nen Anwalt nehmen den ich dann auch noch teuer bezahlen muß oder gehts auch leichter ?

Schonmal danke für alle antworten.

Gruß T.

3 Kommentare zu „Kaution vermiter meldet sich nicht”

edy Experte! 01.11.2009 03:53

Hallo Thorsten,
die Adresse des Eigentümers könnte man
evtl. über das Einwohnermeldeamt erfahren.
Oder die Gemeinde/Stadt in der deine
ehemalige Wohnung ist, müßte die
Adresse kennen.

lg
edy

Osito aktiver Benutzer 01.11.2009 12:35

Hallo Thorsten

Wenn du keinen Beleg oder Quittung ( z. B. auch Kontoauszug) für die Kaution hast wird´s schwierig.
Ich habe ein ähnliches Problem und der Rechtsanwalt vom Mieterverein meinte daß ich vor Gericht klagen soll.
Mangels Rechtschutz-Versicherung müsste ich das Geld für ihn und die Gerichtskosten aber vorstrecken. D. h. erstmal ca. 450 Euro bezahlen um 960 Euro zu bekommen. Wenn ich Glück habe kriege ich es zu 100 % oder anteilig je nach Gerichtsentscheidung zurück.
Daraufhin habe ich mich an ein Inkassobüro gewand.
Dort hat man mir von einer Klage abgeraten. Die Gerichte würden zur Zeit tendenziell zu Gunsten der Vermieter entscheiden, die die Kaution so lange zurück behalten dürfen , bis die Nebenkosten abgerechnet sind. Und da die Nebenkosten für 2008 und 2009 in einem angemessenen Verhältnis zur Mietkaution stehen wird der Richter wahrscheinlich so entscheiden. Anders wäre es , wenn ich z. B. 5000 Euro Kaution gezahlt hätte. Dann ist es offensichtlich, daß ich auf jeden Fall einen Großteil der Kaution wieder zurück bekomme.

Wenn das Geld knapp ist, kannst du die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Die kriegst du nur, wenn du mindestens 50 % Erfolgschancen hast.

Ich soll abwarten , bis der Vermieter die Nebenkosten abgerechnet hat und ggf. wenn diese 2011 dann verjährt sind das Geld über das Gericht oder Inkassobüro zurück verlangen.

Thorsten 10.11.2009 18:30

Danke schonmal für eure antworten.
Nun hab ich heute post bekommen mit folgendem inhalt.
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Sehr geehrter Her T.
Ich habe ihre EMail vom 31.10.2009 zur kenntniss genommen. der von ihnen aufgeführte punkt dass nach 6 monaten keine ansprüche aus dem mietverhältnis mehr geltend gemacht werden können ist nicht richtig. die aktuelle rechtsprechung gesteht dem wohnungseigentümer auch länger fristen zu.
Da die von ihnen übergebene wohnung erhebliche mängel aufwies wurde gemäß §20 des von ihnen geschlossenen mietvertrages vom recht auf zurückhaltung der mietkaution gebrauch gemacht.
Die von ihnen übergebene wohnung war stark abgewohnt und der teppichboden wies erhebliche mängel auf (entstanden durch nicht genehmigte tierhaltung). Zeugen hierfür sind der eigentümer und bla bla bla ^^
Dem eigentümer sind um die wohnung wieder in einen bewohnbaren zustand zu versetzen nunmehr abschließend kosten in höhe von gesamt ca. 7000 € entstanden .
Aus diesen grunde lehnen sowohl der eigentümer als auch ich eine rückzahlung der bei mietbeginn hinterlegten mietkaution in höhe von 920 € ab.
Für diese maßnahmen bitten wir um verständnis und verbleiben.
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Was antworte ich nun auf sowas ?

Erstmal 7000€ was will der alles gemacht haben ? die bude ist von aussen einsehbar und ausser gestrichen ist da nix es liegt auch kein teppich.
Und was soll nicht genemigte tierhaltung sein ?
Meine karzen waren gemeldet und sonst hatte ich nur Aquarien und Zwerkwidder im käfig ^^

Ist das so rechtes was die da abziehen oder kann ich dagegen angehen und wenn ja wie ?

Gruß Thorsten

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