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User62325 hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe von meinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten, zum August 2010. Ich wohne in dieser Wohung seit einem Jahr.
Jetzt meine Frage: Kann ich dieses Mietverhältnis vorher Kündigen wenn ich eine andere Wohnung gefunden habe?
Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße Ronny

2 Kommentare zu „Kündigung wegen Eigenbedarfs”

Berthelstal Experte! 12.11.2009 09:42

Für Vermieter gelten andere Kündigungsfristen als für Mieter. Er wollte sicher gehen und hat Ihnen schon rechtzeitig gekündigt. Das hat auf Ihre Kündigung keinen Einfluß, sie künden mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

edy Experte! 12.11.2009 09:49

Hallo ronny-rieder,
wenn im Mietvertrag kein Kündigungsaus-
schluss vereinbart wurde kannst du mit
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausziehen.In diesem Fall würde ich mit dem
Vermieter vereinbaren das du solange in
der Wohnung bleiben kannst,bist du eine
neue gefunden hast.Er wird sicher nicht noch mal bis Aug.2010 vermieten.

lg
edy

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