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Susanne Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir brauchen euren Rat in einer ziemlich verqueren Lage.

Wir (Pärchen) sind mit einem Bekannten zusammen in eine neue Wohnung gezogen. Wir beide sind Hauptmieter. Gedanke war, an unseren Bekannten unterzuvermieten. Wir wohnen nun seit Anfang Februar gemeinsam in dieser Wohnung. Bislang haben wir eine mündliche Vereinbarung zur Miete/ Zahlung etc., da wir noch keinen Untermietvertrag aufgesetzt haben.

Wie sich herausstellt, ist das weitere Zusammenwohnen durch "unüberbrückbare Differenzen" nicht weiter möglich. Sprich, es gab großen Streit und wir möchten, dass er schnellstmöglich auszieht.

Wie ist hier die rechtliche Situation? Da wir gleichzeitig die neue Wohnung bezogen haben, war das an ihn vermietete Zimmer nicht möbliert. Er ist bislang nur mit einer Monatsmiete im Rückstand. Bis auf die "unüberbrückbaren Differenzen" gibt es keinen ausserordentlichen Kündigungsgrund, sprich, er macht nichts kaputt oder dergleichen.

Die Belastung ist für uns sehr groß. Vielen Dank für euren Rat!

1 Kommentar zu „Kündigung Untermieter - Bitte um Rat”

Susanne Experte!

Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein, es reicht schon, wenn er Miete zahlt und Du das Zimmer zur Verfügung stellst. Ohne Grund ist der Mietvertrag vermieterseitig nicht bzw. schlecht kündbar. Sicherstes Kündigungsmittel bei Ausstand von 2 Monatsmieten: fristlose und ersatzweise fristgerechte Kündigung, da die fristlose durch Zahlung aller Schulden nichtig wird.
Ansonsten gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

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