Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
HH_Alster hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine kleine Frage. Und zwar habe ich einen Untermietvertrag abgeschlossen mit dem Vermieter. Es ist eine Wg und ein unmöbeliertes Zimmer.
Nun möchte ich schnellstmöglichst ausziehen weil die andere Wgbewohnerin einfach nicht mit zu leben ist.
In dem Untermietvertrag steht keine Kündigungsfrist drin sondern nur die gesetzliche. Aber wir hatten mündlich ausgemacht das ich bis Oktober- November dort wohnen kann.
Meine Frage ist nun muss ich die drei monatige Kündigungsfrist einhalten? oder kann ich auch schon früher ausziehen. besonders unter besonderen umständen, denn sie bringt ständig fremde männer mit nach hause, die sei nicht kennt und uns ausrauben können oder sie höhrt bis mitten in der nacht richtig laute musik in der woche und ich bekomme keinen schlaf und bin dann müde und unkonzentriert auf der arbeit, was meinen arbeitsplatz gefärdet.
Sind dies besondere Umstände um früher ausziehen zu können????
Vielen Dank für die Hilfe und Antworten schon mal vorab.

1 Kommentar zu „Kündigung Untermietvertrag des Untermieters”

smile30625 Experte! 12.10.2009 15:47

Hallo,

da es sich hier nicht um ein möbliertes Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung handelt, ist die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Das Verhalten Ihrer Mitbéwohnerin ist zwar eine Zumutung, dürfte aber wohl nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Bei einer WG werden höhere Anforderungen an verhaltensbedingte Kündigungsgründe gestellt, da es beim Zusammenleben mit fremden Menschen naturgemäß häufig zu derartigen Schwiergkeiten kommt und dies auch allgemein bekannt ist.

Vielleicht haben SIe aber Glück und können das Herz des Vermieters erweichen, wenn Sie die Sache drastisch genug schildern.

Viele Grüße
smile

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.