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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meinem Mietvertrag gehören zu den Nebenkosten auch

- Grundsteuer
- Wartungsarbeiten

Jetzt habe ich gelesen, daß beides gar nicht umlagefähig ist und nicht auf die Mieter abgewälzt werden darf.

Heißt das, diese Vereinbarung ist ungültig?


Des weiteren schiebt der Vermieter Reparaturkosten wie defekte Spülkästen an die Mieter weiter. Ebenso wie Reparaturen der Gasetagenheizung. Zählt das überhaupt noch zu "Wartungsarbeiten"?


Meine Frage ist - was muß ich hiervon nun wirklich bezahlen...?

- Grundsteuer? ~120 Euro im Jahr
- Wartung? (z.B. 5x pro Jahr Kontrolle der Gasetagenheizung) ~180 Euro im Jahr
- Reparaturen? unterschiedlich...


Für jegliche Tips schon mal Danke im voraus...
Stichwörter: zulässige + nebenkosten + umlagen

9 Kommentare zu „Zulässige Umlagen auf die Nebenkosten?”

Rano Experte!


- Grundsteuer
- Wartungsarbeiten[/quote:141ce]

Beides ist grundsätzlich umlagefähig, ...
... jedoch ist Wartung 5x pro Jahr total überzogen! Hier geht man i.d.R. von jährlichen Wartungsintervallen aus.

Reparaturen (im Mietrecht 'Instandsetzungen' genannt) sind grundsätzlich nicht umlagefähig oder 'weiterschiebungsfähig'. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
Ausgenommen davon sind sog. Bagatellreparaturen. In heutigen Mietverträgen sollten zwei Obergrenzen dafür aufgeführt sein. Nämlich
1) eine Obergrenze PRO Instandsetzung und
2) eine Obergrenze für die SUMME aller solcher Reparaturen, die in einem Jahr dem Mieter berechnet werden.

Defekter Spülkasten mag unter dem Begriff der Bagatellreparaturen noch ok sein, aber die Instandsetzung einer Heizungsanlage wohl nicht.
Soetwas läßt sich jedenfalls nicht als "Wartung" verkaufen!

Gruß
Ralph

Jag67

Danke für die Info!

Na gut, dann geht das wohl alles durch, was bisher gemacht wurde. Der Vermieter hat bisher nur angedeutet, daß Kosten für die Reparatur der Gasetagenheizung auf uns zukommen würden. Warten wir es mal ab...

fin Experte!

Bitte deutlich die Begriffe "Reparatur" und "Wartung" unterscheiden.
Bei einer Reparatur wird etwas repariert/ defektes ausgetauscht. Es muß also ein Defekt vorgelegen haben.
Das ist nicht umlagefähig.
Eine Wartung wird regelmäßig i.d.R. einmal pro Jahr durchgeführt zur Kontrolle. Dies sind immer wieder gleich anfallende Kosten und sind umlagefähig.

Jag67

Also mir liegt hier die Kopie einer Rechnung vor für "Defekte Teile erneuert, Wannenverstopfung beseitigt, Waschbeckensiphon und Batterie erneuert" über 555,32 Euro.
Klingt für mich nach Reparatur, vor allem nur 1 Gerät. Und es war definitiv keines in meiner Wohnung.


Außerdem eine Rechnungskopie für eine "Wartung: Wartungspauschale inkl. Reinigungsmittel für Gasheizthermen + Gaseinzelöfen" über 638,31 Euro.
Diese Gesamt-Wartung wurde an den Geräten in Vorder- und Hinterhaus durchgeführt, war also für alle Mieter.
Dieser Betrag teilt sich dann auch anteilig auf die einzelnen Mieter auf oder?


Ist beides umlagefähig?

Rano Experte!

... Rechnung vor für "Defekte Teile erneuert, Wannenverstopfung beseitigt, Waschbeckensiphon und Batterie erneuert" über 555,32 Euro.[/quote:15c29]
Du hast natürlich recht, dies SIND Reparaturkosten und nicht umlagefähig.

Außerdem eine Rechnungskopie für eine "Wartung: Wartungspauschale inkl. Reinigungsmittel für Gasheizthermen + Gaseinzelöfen" über 638,31 Euro.
Diese Gesamt-Wartung wurde an den Geräten in Vorder- und Hinterhaus durchgeführt, war also für alle Mieter.
Dieser Betrag teilt sich dann auch anteilig auf die einzelnen Mieter auf oder?[/quote:15c29]

Wartungskosten (OHNE Reparaturanteil) sind umlagefähig.
Naja, diese Berechnung ist nicht ganz ok.
DU bist wahrscheinlich zur regelmäßigen (/jährlichen) Wartung Deiner Therme laut MV verpflichtet. Oftmals gibt der VM das aber gesammelt für alle Geräte in Aufrag. Dazu sollte das Einverständnis des Mieters vorliegen, resp. dieses Vorgehen abgesprochen sein. Vorteil: Es fallen nur einmal die Anfahrtkosten an und es gibt - egal für welches Gerät - nur einen Ansprechparter (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen).
Aber auch unter dieser Konstellation müßtest Du die Kosten für "DEINE" Wartung tragen und nicht einen Mischpreis aus der Wartung mehrerer Geräte. Auch sollte aus der Rechnung der Preis/die Pauschale für ein einzelnes Gerät hervorgehen.
Andererseits: Legt der Vermieter die Gesamtrechnung auf alle Mieter um und nur einer davon hat kein Gerät, das einer Wartung bedurfte, ist Dein Anteil geringer, als wenn Du die Wartung an Deinem Gerät bezahlen mußt....

Gruß
Ralph

Jag67

Nochmals Danke für die Hinweise!


DU bist wahrscheinlich zur regelmäßigen (/jährlichen) Wartung Deiner Therme laut MV verpflichtet.[/quote:bc2b4]

Ja, richtig.


Oftmals gibt der VM das aber gesammelt für alle Geräte in Aufrag. Dazu sollte das Einverständnis des Mieters vorliegen, resp. dieses Vorgehen abgesprochen sein. Vorteil: Es fallen nur einmal die Anfahrtkosten an und es gibt - egal für welches Gerät - nur einen Ansprechparter (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen).
Aber auch unter dieser Konstellation müßtest Du die Kosten für "DEINE" Wartung tragen und nicht einen Mischpreis aus der Wartung mehrerer Geräte. Auch sollte aus der Rechnung der Preis/die Pauschale für ein einzelnes Gerät hervorgehen.
Andererseits: Legt der Vermieter die Gesamtrechnung auf alle Mieter um und nur einer davon hat kein Gerät, das einer Wartung bedurfte, ist Dein Anteil geringer, als wenn Du die Wartung an Deinem Gerät bezahlen mußt....[/quote:bc2b4]

Ich muß mich mal erkundigen, wie hoch die Rechnung pro Gerät ist. Ist ein guter Tip!


Bei einer Reparatur wird etwas repariert/ defektes ausgetauscht. Es muß also ein Defekt vorgelegen haben.
Das ist nicht umlagefähig.[/quote:bc2b4]

Bei den Rechnungen für die Toi-/Spülkästen (61,40 Euro und 54,06 Euro) stand eindeutig "Reparatur" dabei. Bei meinem Toillettenspülkasten mußten defekte Teile ausgetauscht werden.
Gilt das also auch in diesen Fällen?
Ich finde es überhaupt auch nicht ganz fair, daß solche "Wartungen" der Mieter bezahlen muß. Die "Innereien" dieses sehr alten Spülkastens waren schon bei Einzug so verrostet, daß es nur eine Frage der Zeit war, bis da was ausfällt. Wenn niemand die Toillette benutzen würde, wäre sie vermutlich inzwischen schon nicht mal mehr funktionstüchtig.
Das heißt, der Vermieter kann seinen Besitz immer wieder auf Kosten der Mieter erneuern lassen, solange das immer nur stückchenweise gemacht wird und jedesmal unter 75 Euro liegt...?
(Laut MV muß ich für alle "Instandhaltungs- und -setzungsarbeiten" bis 150 DM aufkommen.)

fin Experte!

Es ist richtig das Mieter für kleine Reparaturen bis zu einer gewissen Höhe aufkommen müssen. Wenn das im Mietvertrag so geregelt ist, dann müssen Sie dies auch tun. Der Spülkasten unterliegt Ihrem täglichen Gebrauch. Darüber würde ich mich mit einem Vermieter nicht streiten wollen.
Allerdings gehört so etwas nicht unbedingt in eine Nebenkostenabrechnung, sondern die Rechnung sollte nach Reparatur vom Mieter erledigt werden.

Jag67

Es ist richtig das Mieter für kleine Reparaturen bis zu einer gewissen Höhe aufkommen müssen. ... Der Spülkasten unterliegt Ihrem täglichen Gebrauch.[/quote:a8cf9]

Stimmt schon, haben Sie eigentlich Recht. Ärgert mich aber trotzdem, daß man sich mit alten verrosteten Geräten herumplagen muß, die schon aufgrund ihres Alters/Zustandes höhere Wartungskosten verursachen, obwohl sie im Grunde genommen erneuert werden müßten. Hätte gerne einen neuen Spülkasten, neue Wasserhähne, ... <!-- s :P --><!-- s :P -->

Unser Vermieter versucht so gerne, alle Kosten an die Mieter weiter zu geben, da sucht man umgekehrt natürlich ebenfalls nach Möglichkeiten, ihm diese wieder zurück zu geben... <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

fin Experte!

Ein Spülkasten wird nicht gewartet. Der wird repariert oder wenn das nicht mehr geht, erneuert.
Wenn Sie einen neuen Spülkasten haben wollen, der alte aber noch funktioniert, dann müßten Sie die Kosten dafür auch tragen, bzw. ein Teil der Kosten und die der Installation für den Klempner. Das kostet doch nicht die Welt.

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